Essen-Rellinghausen. Der städtische Betrieb nahm versehentlich den Grünschnitt am Haus eines Rellinghauser Ehepaares vor. Der Eigentümer wartet noch auf Schadenersatz.
„Als ich nach Hause kam, dachte ich mir noch: Da stimmt doch was nicht. Warum ist das so hell in meiner Küche?“ Es ist der 10. November, als die Rellinghauserin Nicole Erdmann im Eigenheim an der Schellenbergstraße bemerkt, dass etwas anders ist als sonst. Ein Rundgang mit Ehemann Rainer bringt die Gewissheit: Ein Baum an der Seitenwand des Hauses fehlt, drei weitere sind stark beschnitten, darüber hinaus ist auch das Gehölz drumherum ziemlich verschwunden. Der Holzschnitt ist schon abtransportiert worden.
Da nun niemand spaßeshalber die Grünpflege an einer Straße freiwillig übernimmt, und wohl auch niemand sich einen Scherz daraus macht, am helllichten Tag einen Baum abzusägen, ist der „Täterkreis“ schnell eingegrenzt. „Wir haben eine Mail an Grün und Gruga geschrieben und ein paar Tage später hatten wir die Antwort: Mitarbeiter hätten im Rahmen der Pflege des Straßenbegleitgrüns versehentlich Baumschnittarbeiten an unserem Grundstück vorgenommen“, berichtet Rainer Erdmann. Das städtische Grünpflegeteam hat sich offenbar schlicht und einfach geirrt und den falschen Baum gekappt. Der richtige hätte eine Seitenstraße und knapp 100 Meter weiter, nahe der Ecke Kuckucksrain, gestanden.
Grün und Gruga kündigt Ersatz an
Ein gemeinsamer Treff am „Tatort“ verläuft harmonisch. Der Schaden wird dokumentiert. „Es wurde vereinbart, dass Grün und Gruga ein Angebot zur Entschädigung erstellt und uns dies schriftlich zukommen lässt“, stellt Rainer Erdmann fest. Denn, anders als viele andere Eigenheimbesitzer, will das Ehepaar durchaus nicht mehr Licht im Haus. „Bäume und Gehölz dienten als Sichtschutz zur Straße hin. Bis etwas Vergleichbares gewachsen ist, wird es dauern“, bedauert Erdmann. Seit elf Jahren lebt er mit der Gattin im Eigenheim, die Bäume haben sie seinerzeit mit übernommen.
So weit, so gut? Leider nein. „Wir haben die Abmachung nicht schriftlich aufgesetzt“, ärgert sich Erdmann. Eine Woche nach dem Treffen mit dem Fachmann bekommen er und seine Frau lediglich eine Bestätigung des Ortstermins mit dem Zusatz: „Sofern Sie Schadenersatzansprüche stellen möchten, bitte ich Sie, diese schriftlich an unsere Abteilung für Rechtsangelegenheiten zu versenden.“ Das ärgert den Rellinghauser: „Jetzt ist die Beweispflicht umgedreht und das ist definitiv nicht in Ordnung“, sagt er.
Rechtsamt will Schaden nun regulieren
Um viel Geld wird es nicht gehen. Ein Gutachter wird wohl eine Summe im vierstelligen Bereich taxieren. Doch Erdmann will einen neuen Sichtschutz, Küchen- und andere Fenster liegen nun fast „blank“ zur Straße hin. Der weitere E-Mail-Verkehr mit Grün und Gruga bringt dem Ehepaar bislang nicht mehr Ergebnisse als ein Aktenzeichen. Das bekommen die Erdmanns am 25. November. Auf eine weitere Nachfrage kommt bis heute keine Antwort. Ein Rechtsanwalt beschäftige sich schon mit dem Thema, doch bevor es vor Gericht geht, will Erdmann zunächst andere Wege beschreiten. Die Bezirksvertretung (BV) II hat bereits eine Anfrage an den Grünflächenbetrieb gestellt.
Im Zuge der Recherche zu dieser Geschichte reagiert Grün und Gruga aber doch und lässt auf Anfrage dieser Zeitung durch Martin Gülpen mitteilen: „Das Rechtsamt wird in Kürze mit der Familie in Kontakt treten und ein Angebot zur Schadensregulierung abgeben. Wir sind der Meinung, dass die Bearbeitung recht zeitnah erledigt wurde.“ Die Erdmanns werden sich freuen.