Essen-Werden. . Untersuchungen haben gezeigt, dass 70 Prozent der Substanz des Kaiser-Friedrich-Hauses irreparabel geschädigt sind. Ein Abrissantrag liegt vor.
Es ist keine gute Nachricht für die vielen Werdener, die sich für den Erhalt des Kaiser-Friedrich-Hauses eingesetzt haben: Das Gründerzeit-Gebäude an der Forstmannstraße 27 wird nicht auf der Denkmalliste der Stadt Essen stehen. Das ergaben weitreichende Untersuchungen und Gutachten. Pressesprecherin Jasmin Trilling bestätigt, „dass die Bausubstanz irreparabel geschädigt ist. Mindestens 70 Prozent weisen gravierende Mängel auf.“
Abrissgenehmigung steht nichts mehr im Weg
Im Klartext: Der Erteilung der Abrissgenehmigung steht wohl nichts mehr im Weg. Den Antrag hatte der Eigentümer beim Bauordnungsamt gestellt – er ruhte, weil die Denkmalschutzbehörde im Dezember 2016 die Fassade des „Kaiser Friedrich“ unter Schutz gestellt hatte. Ein Komplettabriss war damit unmöglich.
Ein erster Teilerfolg für die Werdener, die sich unter anderem in einer Facebook-Gruppe organisiert und eine Protestwelle losgetreten hatten. Anwohner hatten sogar eine Unterschriftenaktion für den Erhalt des Hauses gestartet. Grund für die damals so vehemente Kritik: Die Voranfrage des Eigentümers für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage war positiv beschieden worden.
Umfangreiche Untersuchungen waren nötig
Doch nach der angekündigten Unterschutzstellung, für die auch die zuständige Bezirksvertretung IX votiert hatte, keimte Hoffnung auf. Umso größer dürfte jetzt die Enttäuschung sein, Auch Dietmar Rudert vom Werdener Bürger- und Heimatverein setzte sich für das Gebäude ein: „Das Haus hat für Werden eine große Bedeutung, und wir werden das jetzt auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen. Ich werde schauen, ob sich da noch etwas machen lässt.“
Am vergangenen Donnerstag informierte das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege (IDD) das Bauordnungsamt über die jüngsten Entwicklungen. Die Entscheidung, das Haus nicht mehr unter Schutz zu stellen, war nach umfangreichen Untersuchungen gefallen. Dazu wurde im August 2017 mit einem unabhängigen Gutachter und einem Statiker mit der notwendigen Freilegung der Bausubstanz begonnen. Und im Anschluss wurde dieses erweiterte Gutachten vom IDD und einem Statiker des Stadtplanungsamtes noch einmal überprüft.
Dachstuhl des Hauses kann nicht erhalten werden
Das Ergebnis: Der Erker des Haus ist einsturzgefährdet, sämtliche Stahlstützen der Fassade können nicht mehr repariert und der Dachstuhl des Hauses kann nicht erhalten werden.
Fast ein Totalschaden – so könnte man es laienhaft zusammenfassen. Und somit wird die endgültige Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Essen wohl nicht weiter verfolgt – das Gebäude hat aktuell keinen Denkmalstatus mehr.
Nach wie vor gibt es in Werden keine Denkmalschutzsatzung, die den gesamten Stadtteil zu einem Denkmalbereich erklären würde. Ein solches Vorhaben wurde zwar in den 1990er Jahr halbwegs auf den Weg gebracht, schaffte es aber nicht bis zur endgültigen Verabschiedung durch den Rat.