Essen. .

Der 44-jährige Taleb Hussein Z. muss sich am Montag nach 19 Jahren wegen Totschlags an seiner Frau vor dem Essener Landgericht verantworten. Er soll seine Ehefrau 1992 erstochen haben. Danach flüchtete er in die USA, die ihn im April auslieferten.

Fast 20 Jahre nach der Tat muss sich der 44-jährige Taleb Hussein Z. seit Montag wegen Totschlags vor dem Essener Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Ehefrau im Mai 1992 in der gemeinsamen Wohnung in der Hermannstraße in Katernberg erstochen zu haben. Der Tat war ein Streit vorausgegangen, weil die Frau die Scheidung wollte. Mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser soll Taleb Z. dann auf seine im Sessel sitzende Frau eingestochen haben. Als die Frau trotz Verletzungen in den Flur flüchtete, stach der 44-Jährige laut Anklageschrift erneut auf sie ein, wodurch er sie tödlich verletzte.

Dann soll er die Frau in die Küche gebracht und die Tür abgeschlossen haben. Mit den beiden Kindern, die sich zum Tatzeitpunkt im Kinderzimmer aufhielten, trat er dann die Flucht in die Niederlande an. Das bei der Tat genutzte Messer ließ er in der Wohnung zurück. Die Frau wurde einen Tag später von ihrer Mutter und einer Freundin in der Wohnung tot aufgefunden.

Flucht durch mehrere Bundesstaaten der USA

Der Angeklagte lebte acht Monate in den Niederlanden. Von dort aus beauftragte er Landsleute damit, die beiden Kinder gegen Zahlung von 5.000 Gulden in den Libanon zu seiner Mutter zu bringen. Er selbst erwarb schließlich einen griechischen Pass, mit dem er über Belgien nach Kanada einreiste. Von dort folgte eine Flucht unter falschem Namen über New York nach Detroit. In verschiedenen Bundesstaaten der USA hielt er sich anschließend illegal mit Aushilfsjobs über Wasser.

Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, ist ein wichtiges Indiz in dem Totschlags-Prozess. Foto: Oliver Müller
Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, ist ein wichtiges Indiz in dem Totschlags-Prozess. Foto: Oliver Müller © WAZ FotoPool

Die Hochzeit seiner Tochter im Libanon wurde ihm schließlich zum Verhängnis: Er wandte sich an die amerikanischen Behörden und hoffte, in sein Heimatland abgeschoben zu werden. Bei der genauen Überprüfung stellten die Amerikaner fest, dass Taleb Z. zur Festnahme ausgeschrieben war. Am 15. April wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Für das Verfahren sind noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird am 29. November erwartet.