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„Ich wusste nicht, dass Kiffen strafbar ist“, redete sich eine 22-Jährige aus Borbeck vor dem Amtsgericht heraus. Die Polizei hatte 0,24 Gramm Haschisch in ihrer Wohnung gefunden. Trotz geringer Menge muss die Frau dafür 1000 Euro Geldstrafe zahlen.
Auch Konsumenten kleinerer Mengen Haschisch müssen die Strafjustiz fürchten. Das musste eine 22-jährige Borbeckerin erfahren, in deren Wohnung die Polizei 0,24 Gramm der Droge sicherstellte. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro (40 Tagessätze zu 25 Euro).
„Ich rauche nur gelegentlich“, beteuerte die Mitarbeiterin eines Sonnenstudios. Sie habe nicht gedacht, dass das strafbar sei. So selten wird das illegale Rauchen aber nicht gewesen sein. Denn aufgefallen war sie einer Nachbarin, die im Treppenhaus Haschischgeruch wahrgenommen und die Polizei informiert hatte. Die Beamten kamen vorbei und entdeckten den Stoff.
„Sie sind dabei, eine neue Karriere zu starten“
In NRW gilt zwar, dass die Staatsanwaltschaften Strafverfahren einstellen können, wenn der Beschuldigte nicht mehr als zehn Gramm Haschisch besaß. In Einzelfällen wird aber sehr wohl angeklagt, etwa bei Vorbestraften oder Konsumenten, die nicht zum ersten Mal auffielen. Angesichts der Vorstrafen der 22-Jährigen, die schon mit 14 Jahren vor dem Jugendgericht saß, ging Amtsrichterin Monique Dreher streng mit ihr ins Gericht: „Das bleibt nicht bei weichen Drogen. Sie sind dabei, eine neue Karriere zu starten.“
Mit Haschisch war die Angeklagte in ihrer strafrechtlichen Laufbahn am 12. April erstmals ertappt worden. Seit 2003 musste sie sich aber bereits sechsmal wegen Betruges oder Diebstahls verantworten. Anfangs gab es Verwarnungen und Sozialstunden. Später saß sie auch im Jugendarrest. Was die Richterin vor allem störte: Noch am 6. April kam die Angeklagte vor Gericht mit einer Verwarnung wegen Betruges davon, sechs Tage später fand die Polizei das Haschisch in ihrer Wohnung. Das fehlende Unrechtsbewusstsein der 22-Jährigen rundete das Bild ab. „Ich wusste ja nicht, dass das strafbar ist“, sagte die Angeklagte. Da gab es im Urteil die richterliche Rechtsberatung dazu: „Jedes Mal, wenn Sie im Besitz von Haschisch sind, ist das eine Straftat. Hören Sie damit auf.“