Essen. . Prinz nannte er sich, schickte sich selbst als Fürst und Sex-Tester zur Internet-Freundin. Als er sie mit Nacktfotos erpresste, ging sie zur Polizei.
Dreist nutzte ein 40-jähriger Essener die Gefühle, vielleicht auch nur die Titelsucht, einer 29 Jahre alten Dorstenerin aus, und bekam sie so ins Bett. Weil er sie mit Nacktfotos erpresste, musste der selbst ernannte Prinz sich am Donnerstag vor dem Essener Amtsgericht verantworten.
Dort erschien er nicht. Auch sein Opfer blieb fern. 2013 hatte die junge Frau Markus B. im Internet kennengelernt. „Prinz Markus von Hohenzollern“ nannte er sich und wünschte eine tiefe Freundschaft zu ihr. Allein, als Prinz mache man so seine Erfahrungen, und deshalb werde sich sein Freund „Markus Fürst von Löwenberg“ die Dame zur Sicherheit erst einmal anschauen.
Positiv gestimmt kehrte der Fürst, natürlich ebenfalls Markus B., vom Treffen zurück. Da legte Markus B. nach. Auch sexuell wolle er sicher sein und, ‘tschuldigung, keine Katze im Sack kaufen, sagte er der neuen Freundin; Fürst Markus werde noch einmal kommen und es auf sich nehmen, die Qualitäten der Dorstenerin im Bett zu prüfen.
Nacktfotos geschossen
Der adlige Sex-Tester war erneut zufrieden, fertigte Nacktfotos und -videos an, „die wir dem Prinzen geschickt haben“, erzählte die 29-Jährige in einer Vernehmung. Nach diesem Treffen hätte sie den Prinzen trotzdem nicht persönlich kennengelernt.
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Nichts hörte die junge Dame mehr vom blauen Blut, bis der Prinz 200 Euro für Sex-Fotos forderte. Erst da ging sie zur Polizei.
Juristisch kam Prinz Markus mit einem blauen Auge davon. Richter Rolf Märten stellte das Verfahren ein, weil es auf ein neues Urteil nicht ankam. Denn erst im November war der Prinz in Bochum wegen Stalking zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt worden. Ein Urteil wegen seiner Prinzenrolle hätte diese Strafe nicht wesentlich erhöht.
Schon wegen Vergewaltigung gesessen
Im Vergleich zu früheren Taten kam die Dorstenerin sogar noch glimpflich davon. Vor rund 20 Jahren hatte das Bochumer Jugendgericht Markus B. bereits zu vier Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung verurteilt. Ende 2008 stand er erneut vor Gericht. 30 Tage verhandelte die auswärtige Strafkammer des Bochumer Landgerichtes in Recklinghausen, um Vorwürfe wegen Stalking und Körperverletzung aufzuklären. Drei seiner Ex-Freundinnen soll er tyrannisiert und geschlagen haben.
Nach 14 Monaten der Verhandlung, in der Markus B. zum Teil selbst seine Beweisanträge formulierte und stellte, verurteilte die Kammer ihn zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Sie wies ihn in die geschlossene Psychiatrie ein, wo er über zwei Jahre einsaß. Rechtskräftig ist das Urteil bis heute nicht, weil der Bundesgerichtshof es auf den Revisionsantrag von Verteidiger Tim Schubert als juristisch falsch einstufte und aufhob. Seitdem ruht dieser Fall am Landgericht Dortmund, andere Haftsachen haben dort Vorrang.
Vorbestraft wegen Stalking
Markus B. beschäftigt die Justiz zudem mit weiteren Sachen. Am 24. November 2014 verurteilte das Landgericht Bochum ihn erneut wegen Stalkings, diesmal zu einem Jahr Haft mit Bewährung. Er hatte zwei Ex-Freundinnen, eine Lehrerin und eine Kindergärtnerin, jahrelang belästigt. Der Kindergärtnerin drohte er sogar, sie bei ihrem katholischen Arbeitgeber als Stripperin zu denunzieren.
Zwischendurch findet er immerhin noch Zeit, seinen eigenen Rang zu erhöhen. In Miami/Florida soll er sich einen Ehrendoktortitel für 99 Euro über die Internet-Plattform „Groupon“ gekauft haben. Und die Urkunde einer Gräfin gibt es auch. Darin verleiht sie ihm wegen seiner sozialen Dienste den Titel „Fürst von Löwenberg“. Auf Lebenszeit.