Essen-Bochold. Seit Jahren wird in Essen-Bochold die Kanalisation erneuert. Anwohner machen Schäden an den Häusern geltend. Doch vor Gericht haben sie es schwer.

Mit Lärm und Dreck haben die Anwohner am Mühlengrund und an der Mühlenaue in Bochold durchaus gerechnet, als die Stadtwerke und die Emschergenossenschaft vor etwa vier Jahren die Erneuerung der Abwasserkanäle und den Umbau des Borbecker Mühlenbachs ankündigten. Doch dass ihnen anschließend die Grundstücke wegsacken, die Gartenmauern einreißen und die Tore klemmen, das ist ihnen doch zuviel geworden. Die Folge: Die Amtsgerichte in Borbeck und Rüttenscheid haben gut zu tun. So wie am Dienstag, 12. November.

Ein Anwohner macht einen Schaden von rund 10.000 Euro geltend. Weil im 2. Bauabschnitt durch die Erneuerung des Abwasserkanals erhebliche Folgeschäden aufgetreten und weitere zu erwarten seien. Denn der Boden ist sandig, das Abpumpen des Grundwassers sei ihm nicht gut bekommen. Für den Schaden sollen die Stadtwerke Essen (SWE) aufkommen, so lautet die Klage. Schließlich seien sie ja verantwortlich für die Baustelle.

Verschachtelte Firmen der Stadt Essen

Doch schon verheddert sich der Anwohner in den juristischen Feinheiten, sprich: in den verschachtelten Firmen der Stadt. Denn die Stadtwerke Essen (SWE) seien überhaupt nicht für die Baustelle verantwortlich, referierte ihr Anwalt, Eigentümerin des Kanalnetzes sei die Entwässerung Essen GmbH (EEG). Also laufe die Klage ins Leere.

Die EEG hat allerdings die Stadtwerke mit der Erneuerung des Kanalnetzes beauftragt. Die SWE übernahmen den Planungsauftrag, um ihn an ein Ingenieur-Büro weiterzureichen. Das geschah wiederum in Absprache mit der Baufirma, die den Auftrag letztlich ausführte.

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Wer also ist verantwortlich zu machen, wenn bei der Planung und der Ausführung Fehler auftreten? Der Anwalt des Mühlengrund-Anwohners war ärgerlich. „Wir kriegen jetzt serviert, dass die Beklagte nicht zuständig ist“, kritisierte er. Allerdings war er erst später in das seit eineinhalb Jahren laufende Verfahren gekommen, weil sein Mandant mit der Arbeitsweise seiner ersten Rechtsanwältin nicht einverstanden war und ihr das Mandat entzogen hatte.

Das Kanalnetz gehört der Entwässerung Essen GmbH

Die Entwässerung Essen GmbH (EEG) ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Essen AG.

Die EEG wurde 1998 gegründet. Das Kanalnetz ist wirtschaftliches Eigentum der EEG.

Sie hält das rund 1650 Kilometer lange Kanalnetz in Essen und hat dieses an die Stadtwerke Essen AG verpachtet, die den Betrieb übernehmen.

Pflege und Wartung der Netze ist Aufgabe der Stadtwerke.

Nach zermürbenden Verhandlungen einigten sich die Parteien auf Vorschlag der Richterin auf einen Vergleich: 2000 Euro für den Anwohner, der fast das Fünffache gefordert hatte.

Anwohnerin kündigt eine weitere Klage an

Die Anwohner der Straße Im Mühlengrund in Essen Borbeck ärgern sich über die Schäden, die die Kanalarbeiten der Stadtwerke an ihren Häusern verursacht haben.
Die Anwohner der Straße Im Mühlengrund in Essen Borbeck ärgern sich über die Schäden, die die Kanalarbeiten der Stadtwerke an ihren Häusern verursacht haben. © FUNKE Foto Services | Klaus Micke

Doch damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Denn die SWE/EEG möchten die Baufirma mit 750 Euro an der Zahlung beteiligen, die wiederum noch ihre Versicherung überzeugen muss, diese Summe zu übernehmen. Erst wenn die Versicherung zur Zahlung bereit ist, endet dieser Schadensersatzprozess.

Im Zuhörerraum verfolgte eine weitere Anwohnerin des Mühlengrunds aufmerksam die Verhandlung. Auch sie machte aus ihrem Zorn auf die Stadtwerke keinen Hehl, denn auch sie habe große Schäden an Haus und Grund.

Von der komplizierten Rechtslage ließ sie sich nicht abschrecken. „Ich habe alles fotografieren lassen, und ich lasse Zeugen aufmarschieren“, zeigte sie sich kampfeslustig. Ihre Klage werde auf jeden Fall noch beim Amtsgericht eingehen.

Von dem Ärger im Zuge der Großbaustelle profitierte andererseits die Siedlergemeinschaft Mühlengrund. „Wegen der Baustelle sind viele Anwohner bei uns eingetreten, weil wir über den Verband Wohneigentum rechtsschutzversichert sind“, berichtet Geschäftsführer Karl-Heinz Höchtl. Allerdings habe die Gemeinschaft keine einzige Klage geführt: „Wir haben versucht, zu vermitteln.“