Essen. Vor dem Amtsgericht Essen musste sich am Mittwoch ein Essener Wirt verantworten, in dessen Kneipe trotz Nichtraucherschutzgesetz gequalmt wurde. Der Wirt gestand den Verstoß, die Richterin halbierte das Bußgeld. Bald sehen sie sich wieder, dann geht es um eine Helmut-Party in der Kneipe des Wirtes.

Die Revolution der Raucher blieb aus. Vor dem Amtsgericht Essen gestand Achim Kobsch, Wirt der Essener „Kronenstube,“ seinen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Richterin Elke Rosenbaum honorierte die Einsicht und halbierte das fällige Bußgeld auf 150 Euro.

„Da hatte ich anderes erwartet und vorher viele Urteile des Verfassungsgerichtes gelesen“, räumte sie ihre Verwunderung ein. Doch selbst als sie dem Raucherrebell Kobsch im letzten Wort Gelegenheit zu einem flammenden Plädoyer gegen das Anti-Raucher-Gesetz gab, lehnte dieser ab und schloss sich nur seinem Rechtsanwalt an.

Ordnungsamt erwischte drei Gäste beim Rauchen

Mord und Totschlag werden im Gerichtsgebäude an der Zweigertstraße regelmäßig verhandelt, aber am Mittwoch ging es nur um den Raucherprozess. Tatort: Die nur wenige Kilometer entfernt liegende „Kronenstube“ an der Rüttenscheider Straße 231, wo das Ordnungsamt am 7. Januar um 22.50 Uhr drei Gäste beim Rauchen angetroffen hatte. Bußgeld für den Wirt: 300 Euro.

Er zahlte nicht, legte Einspruch ein und schilderte bereitwillig den Medien, was er vom Nichtraucherschutzgesetz hält: Nichts! So versammelten sich denn am Mittwoch vor Saal A 12 nicht nur zahlreiche Fernsehteams und Journalisten, sondern auch rund 20 Unterstützer des Wirtes. Für Grundrechte der Bürger kämpfen sie, stand auf ihren T-Shirts und Transparenten. „Freie Wahl für freie Bürger“ war als Parole der „Bergischen Bürger Initiative“ zu lesen. Aber auch Anstecker mit „Wir sind Helmut“ trugen einige. Sie spielen auf den 95 Jahre alten Altkanzler Helmut Schmidt an, in dessen Namen Kneipengäste gerne Raucherfeiern, sogenannte Helmut-Partys, in Kneipen veranstalten und sich dabei auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen.

Auch ein Verfahren zu Helmut-Party steht bevor

Ein solches Verfahren gegen Wirt Achim Kobsch hat Richterin Rosenbaum seit Freitag auch auf dem Tisch liegen, aber darum ging es am Mittwoch eben nicht. Kobsch berief sich nicht auf Grundrechte, sondern räumte den Verstoß schnell ein. Als Gäste ihn auf die Raucher in der Kneipe aufmerksam machten, habe er diese sofort angesprochen.

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Die Richterin belehrte ihn, dass auch ein fahrlässiger Verstoß gegen das Gesetz ein Verstoß sei, und Kobsch nickte. Sein Anwalt Kerkhoff aus Krefeld kündigte an, dass der eigentliche Angriff auf das Nichtraucherschutzgesetz erst in dem „Helmut-Verfahren“ gestartet werde. Die Luft war raus, der Qualm verzog sich.

Warnung an den Essener Wirt

Auf 150 Euro reduzierte die Richterin das Bußgeld und warnte den Szene-Wirt noch. Er müsse aufpassen, dass die Behörden nicht irgendwann seine Kneipe schließen, wenn dort weiter geraucht werde. Rosenbaum: „Die haben Sie jetzt nämlich auf dem Kieker.“

Kobsch nahm’s hin und gab nach der Verhandlung schon wieder Interviews. An den Helmut-Partys könne er ja nichts ändern. Er stelle da lediglich aus Brandschutzgründen Aschenbecher hin. Und: „Ich zwinge ja niemanden zum Rauchen.“