Hamm/Essen/Dorsten. Eine Frau hat den Anspruch auf Unterhaltszahlungen ihres Ex-Mannes verloren. Sie hatte ihn über Jahre des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter beschuldigt. Die beiden sind seit 2002 getrennt und leben in Essen und Dorsten. Nun urteilte das Oberlandesgericht Hamm über den Fall.
Wer seinen Ehepartner zu Unrecht des Missbrauchs der eigenen Kinder beschuldigt hat nach einer Scheidung für sich selbst keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht bestätigte damit einen Beschluss des Familiengerichts Dorsten (Az.: 2 UF 105/13).
Die in Dorsten und Essen lebenden Ex-Ehepartner sind seit 2002 geschieden. Nach der Trennung im Jahr 1999 behauptete die Ehefrau vor Gericht, ihr Mann habe die 1993 geborene Tochter sexuell missbraucht. Ein Sachverständiger aber sah dafür keine Hinweise. Den Vorwurf, dass der Vater ein Kinderschänder mit pädophilen Neigungen sei, wiederholte die Frau in den folgenden Jahren in ihrem privaten Umfeld.
Vorwürfe gegenüber Kindern wiederholt
Das Landgericht Duisburg verurteilte die Frau 2003 dazu, diese Behauptungen zu unterlassen. Daran hielt sie sich aber nicht. Gegenüber ihren heute erwachsenen Kindern wiederholte die Frau die Vorwürfe, auch in einem Zivilverfahren vor Gericht. Das OLG sieht in den über Jahre wiederholt zu Unrecht geäußerten Vorwürfen ein Fehlverhalten, das den Ehemann in der Öffentlichkeit nachhaltig beeinträchtige und auch seine "soziale und wirtschaftliche Existenz" gefährdet habe, so die Richter. Damit habe die Ehefrau jeden Anspruch auf Unterhalt verwirkt. (dpa)