Hamm/Werl. . Oberlandesgericht Hamm kassiert Bewährungsbeschluss der Arnsberger Richter. 55-Jähriger war wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und gilt weiter als gefährlich.

Die Sorgen waren groß, als das Landgericht Arnsberg unlängst die Sicherungsverwahrung für einen Sextäter aufhob. In der Justizvollzugsanstalt Werl fehle es an Betreuungsangeboten für den wegen zweifachen Kindesmissbrauchs verurteilten Wolfgang B., so die Begründung. Eine weitere Unterbringung des seit zwei Jahrzehnten nicht in Freiheit befindlichen Mannes sei unverhältnismäßig, meinten die Richter. Diesen Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt kassiert – und kritisiert die Arnsberger Juristen scharf. Die Freilassung des weiterhin als gefährlich geltenden Mannes wurde gestoppt.

Am 31. März hätten sich für B. die Türen geöffnet, eigentlich. Sein Anwalt hatte das für den 55-Jährigen erstritten. Er konnte sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stützen, wonach Sicherungsverwahrte anders behandelt werden müssen als Strafgefangene, vor allem stünden ihnen Therapieangebote zu. B. war 1994 und 1996 vom Landgericht Aachen verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner fünfjährigen Haftstrafe sitzt er seit 1999 in Werl in Sicherungsverwahrung, die nun zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Anwalt: Mandant könnte problemlos in Freiheit leben

Vor einer Freilassung aber hatte der Werler Anstaltsleiter Michael Skirl gewarnt. Gutachten stuften Wolfgang B. weiter als gefährlich ein, bescheinigten ihm ein hohes Rückfallrisiko. Ein von der Werler Anstalt beauftragter auswärtiger Diplom-Psychologe hatte im Herbst 2013 Gespräche mit B. abgebrochen, weil dieser Therapiebereitschaft vermissen lassse: „Herr B. hat sich seine Sichtweise zurechtgelegt, mit der er ein erträgliches Selbstbild aufrecht erhalten kann und bei dem ein Teil der Verantwortung für Straftaten nicht bei ihm liegt“, so der Therapeut.

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Zuvor jedoch hatte es fünf Einzelsitzungen mit B. gegeben. Die Richter am Oberlandesgericht sahen deshalb den Therapieanspruch des Mannes sehr wohl gewahrt und können nicht verstehen, warum das zuvor in Arnsberg nicht auch so gesehen wurde. Zudem kritisieren sie: „Das Landgericht hat ausschließlich die Belange des Untergebrachten in den Blick genommen.“ Die „sich geradezu aufdrängenden Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit“, seien außen vor geblieben.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Der Justizvollzugsanstalt Werl sind danach keine Fehler vorzuwerfen, hinter denen das hier evidente Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit hätte zurücktreten müssen“, sagte ein Sprecher von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf Nachfrage. Der Anwalt des 55-Jährigen, Adam Ahmed, hatte erwartet, dass sich das Oberlandesgericht der Sicht der Arnsberger Kammer anschließt. Der Münchner Jurist hat keine ­Zweifel, dass sein Mandant ­problemlos in Freiheit leben könnte.