Essen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Freitag entscheiden: In der Kray-Arena dürfen die Fans künftig keine lärmenden Instrumente, pyrotechnischen Gegenstände, Trommeln oder druckgasbetriebene Fanfaren verwenden. Auch Lautsprechdurchsagen sind tabu. Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert.
Im Streit zwischen Anwohnern der Kray-Arena im Essener Stadtteil Kray und der Stadt Essen gab es am Freitag einen Gütegerichtstermin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Für die Stadt Essen waren Vertreter vom Bauordnungsamt und die Sport- und Bäderbetriebe vor Ort, von Klägerseite waren Anwohner vom Tübbingweg anwesend.
Es bestand, so teilt das Gericht mit, zwischen den Beteiligten Einigkeit, dass ein neues Lärmschutzgutachten eingeholt wird. Vor dem Hintergrund der von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführten Geräuschmessungen, in denen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte festgestellt wurden, ist der FC Kray zwecks Vermeidung jetzt gefordert, geräuschreduzierende Maßnahmen sicher zu stellen.
Fans dürfen künftig keine lärmerzeugenden Instrumente, pyrotechnischen Gegenstände, Trommeln oder druckgasbetriebene Fanfaren verwenden. Die Benutzung der Lautsprecheranlage ist dem Verein ebenfalls weiterhin verboten. Es wird einen weiteren Güterichtertermin mit dem neuen Lärmschutzgutachten geben. Der FC Kray soll dann auch teilnehmen.