Essen. . Zwei Jahre lang darf ein 42-jähriger Franzose kein Fahrzeug mehr lenken. Das Amtsgericht Essen hat ihn am Donnerstag zu einem Fahrverbot und einer Geldstrafe verurteilt. Ein Schnellverfahren: Erst am Montag war der Mann mit über zwei Promille Blutalkohol in einem Gefahrgutlaster über die A 40 geschlängelt.
Der betrunkene Fahrer eines Gefahrgutlasters aus Frankreich, der am Montag in Schlangenlinien durch den A 40-Tunnel unter der Essener City fuhr, hat bereits sein Urteil bekommen. Das Amtsgericht Essen verhängte wegen der Trunkenheitsfahrt und Widerstands gegen Polizeibeamte eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro (160 Tagessätze), außerdem eine Führerscheinsperre von zwei Jahren.
Nur vier Tage lagen zwischen der Fahrt und dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte ein beschleunigtes Verfahren beantragt, so dass der Angeklagte nur kurz in Haft bleiben musste. Vor Amtsrichterin Heike Stumm zeigte sich der 42 Jahre alte Franzose einsichtig und zerknirscht. Er sei aus Frankreich gekommen, habe eine Ruhepause eingelegt und zu Beginn acht Bierdosen geleert. Offenbar hätte der Schlaf dann wohl doch nicht ausgereicht.
2,35 Promille Alkohol
Was er da so harmlos erzählte, passte nicht ganz zu den 2,35 Promille Alkohol, die er später auf der Polizeiwache im Blut hatte. Äußerst gefährlich war es, als er den mit Ethanol befüllten Tanker über die A 40 steuerte und beide Fahrspuren in Richtung Dortmund abwechselnd nutzte.
Autofahrer hatten die Polizei alarmiert, die ihn im Tunnel aufspürte. Sie hatte sich schließlich vor ihn gesetzt, aus dem Tunnel gelotst und zum Stopp veranlasst. Als sie die Tür öffnete, fiel er aus seiner Kabine heraus.
Dass er bei der Blutprobe auf der Wache Widerstand geleistet hätte, wie die Polizei meldete, bestritt der 42-Jährige erfolglos, aber vehement. Er räumte immerhin ein, dass er sich auf den Rücken fallen ließ. Der Grund? „Ich habe Angst vor Spritzen.“
Behörden in Frankreich werden informiert
Die vom Gericht verhängte Führerscheinsperre gilt nur in Deutschland, weil die Behörden keine ausländische Fahrerlaubnis einziehen dürfen. Für den Franzosen kein großer Vorteil. Die Behörden in seinem Heimatland werden von seiner Trunkenheit im Verkehr informiert.