Essen. . Ab Januar gilt für Rumänen und Bulgaren eine uneingeschränkte Arbeitnehmer-Freizügigkeit: Die Stadt Essen bereitet sich auf möglicherweise zahlreiche Neu-Bürger aus Rumänien und Bulgarien im neuen Jahr vor. In Essen leben derzeit rund 3000 Rumänen und Bulgaren.

Die Stadt Essen bereitet sich auf möglicherweise zahlreiche Neu-Bürger aus Rumänien und Bulgarien im neuen Jahr vor. Ein diesbezüglicher Arbeitskreis wird vom Ordnungsdezernenten Christian Kromberg geleitet. Der betont, „dass wir zum jetzigen Zeitpunkt aber noch gar nicht wissen, was auf uns zukommt“.

Hintergrund: In Essen leben derzeit rund 3000 Rumänen und Bulgaren. Ab Januar genießen Menschen aus beiden EU-Ländern eine uneingeschränkte Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Meint: Bulgaren und Rumänen können dann hierzulande arbeiten, wo sie möchten, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben wie ein deutscher Staatsbürger.

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Der NRW-Städte- und Gemeindebund äußerte vor einigen Tagen die Sorge, dass sich ein bereits bestehender „Sozialtourismus“ künftig noch weiter verstärken könne. Essen, so Kromberg, habe im Unterschied zu Städten wie Duisburg und Dortmund „momentan keine wirklichen Probleme mit diesem Thema“. Derzeit würden vielerorts „Szenarien an die Wand gemalt, von denen wir hoffen, dass sie nicht eintreten werden“.

„342 Menschen beziehen Arbeitslosengeld I oder II“

Selbstverständlich müsse man sich als Stadt aber darüber Gedanken machen, wie man etwa die Kinder der Menschen, die kämen, in Kitas und Schulen integrieren könne. Auch über das Thema Kriminalität werde nachgedacht, ebenso über das Thema Gesundheit. „Da geht es etwa um Impfungen, die in Rumänien und Bulgarien nicht so üblich sind, wie bei uns.“

Stammtisch-Sorgen der Art, dass Menschen aus diesen armen EU-Ländern nur kämen, um in Essen Sozialleistungen abzugreifen, entkräftet Sozialdezernent Peter Renzel. „Im August, und das ist die aktuellste Zahl, haben in Essen 342 Rumänen und Bulgaren Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I (ALG) oder dem ALG II (Hartz IV) erhalten.“ Diese Zahlungen erfolgten nur, weil die Betroffenen vorher mindestens ein Jahr lang einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen seien – das sei vorgeschrieben. „Unter anderen Umständen gibt es diese Leistungen bei uns nicht.“

Jemand, der aus Rumänien oder Bulgarien komme und meine, in der Stadt ab Januar für seinen Unterhalt einfach Sozialleistungen beantragen zu können, habe falsche Vorstellungen, betont Renzel. „Die Menschen müssen sich eine Arbeit und eine Wohnung suchen.“ Denn es handele sich um EU-Bürger und nicht um Asylbewerber. „Und natürlich müssen sich die, die kommen, auch hier anmelden. Sonst gibt es zum Beispiel kein Kindergeld.“ Eine Armuts-Zuwanderung, wie vom Städte- und Gemeindebund befürchtet, könne Essen tatsächlich nicht verkraften.