Essen. Wegen versuchten Totschlags verurteilte die Essener Jugendstrafkammer den 19-Jährigen, der einen 28-Jährigen im April 2012 vor der McDonald’s-Filiale in Rüttenscheid mit einem Messer lebensgefährlich verletzte. Seine milde Strafe: zwei Jahre Jugendstrafe zur Bewährung. Wie das Gericht die Bewährungsstrafe begründet.

Eine brutale Tat, aber ein gnädiges Urteil, das dem Angeklagten die Zukunft nicht verbauen will. Mit zwei Jahren Jugendstrafe zur Bewährung reagierte am Mittwoch die III. Essener Jugendstrafkammer auf einen fast tödlichen Messerstich vor McDonald’s in Rüttenscheid. Wegen versuchten Totschlags verurteilte es den 19 Jahre alten Angeklagten.

Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen und der Anwalt des 28 Jahre alten Opfers hatten bereits Bewährung beantragt. Richter Günter Busold lobte das Opfer dafür: „Die Größe muss man erst einmal haben.“

Hintergrund nicht zu klären

„Fatal“, dieses Wort nutzte der Richter im Urteil häufiger, als es um die Tat ging, deren Hintergrund letztlich nicht zu erklären sei. Aus einem völlig banalen Anlass sei der fast tödliche Streit entstanden. Busold erinnerte an den Satz des Opfers, bevor der junge Mann an jenem 28. April vergangenen Jahres das Bewusstsein verlor: „Schlechter Ausgang für einen schönen Abend.“

1,7 Promille Alkohol hatte der Bauingenieur, als er um vier Uhr früh nach einer Geburtstagsfeier mit Freunden noch schnell etwas bei McDonald’s essen wollte. Vor ihm in der Schlange der Angeklagte, weit nüchterner als er. Es kam zum Wortwechsel. Busold: „Der Angeklagte bekam etwas in den falschen Hals, ein Wort gab das andere, er ohrfeigte den Älteren.“ Angestellte gingen dazwischen, der Angeklagte wurde mit einem Freund nach draußen befördert. Dort wartete er. „Fatal“, nennt Busold das.

Opfer ohne Erinnerung

Das spätere Opfer, das sich an die Nacht nicht mehr erinnert, hält es auch nicht drinnen. Er wartet sein bestelltes Essen nicht ab, geht raus, zieht sich die Jacke aus. Mit erhobenen Händen geht er auf den 19-Jährigen zu, der sticht zu. Das Gericht gesteht dem Angeklagten zu, dass er nicht töten wollte. Aber: „Er nahm den Tod billigend in Kauf.“ Wochenlang lag das Opfer in der Klinik.

Bewährung bekam der Angeklagte vor allem, weil das Gericht die Tat als einmaligen Fehltritt einstufte. Busold: „Wiederholung schließen wir aus.“ Abitur hat der Angeklagte seitdem gemacht, er studiert. Hatte er anfangs davon gesprochen, der 28-Jährige sei ihm ins Messer gelaufen, erkannte er am Mittwoch sogar an, dass er diesem Schmerzensgeld zahlen muss.