Essen. . 16 Jahre lang tauchte die Kokain-Schmugglerin unter, verbarg sich vor den deutschen Behörden und arbeitete eine Zeit lang in Thailand als Tauchlehrerin. Aber 2012 beendete sie ihre Flucht und stellte sich den Behörden. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Essen sie zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
51 Jahre ist die Frau aus Haarzopf. Wie eine drahtige Tauchlehrerin oder eine verschlagene Dealerin sieht sie nicht aus. Eher wie ein Hausmütterchen. Es sind Straftaten aus einer längst vergangen geglaubten Zeit, die sie ereilen. Daran erinnert schon die Anklage aus dem Jahr 1997, die noch auf einer Schreibmaschine getippt wurde. 20 Schmuggelfahrten listet sie auf. Jeweils rund 200 Gramm Kokain soll sie mit ihrem damaligen Freund zwischen 1993 und 1995 von Holland nach Deutschland gebracht und verkauft haben.
„Sie räumt die Taten voll umfänglich ein“, erklärt ihr Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg am Freitag vor der XVI. Strafkammer. Vor einigen Monaten war die 51-Jährige in seine Kanzlei gekommen, um das Ende ihrer Flucht zu besprechen. „Sie wollte wieder eine bürgerliche Existenz führen, reinen Tisch machen“, erzählt der Anwalt.
Tauchlehrerin in Thailand
Sie entwirft ein bürgerliches Leben, als sie ihre Geschichte erzählt. Hauptschulabschluss, Verkäuferin. Sie lernt den falschen Freund kennen und schmuggelt Kokain. Festgenommen wird sie, doch nach neun Monaten U-Haft wird der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Sie nutzt die Gelegenheit zur Flucht.
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1998 kommt sie in Thailand an, schlägt sich als Tauchlehrerin durch. Drei Jahre später kehrt sie zurück nach Essen: „Meiner Mutter ging es schlecht.“ Jahrelang hätte sie ihre Mutter versorgt, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten. Behörden mied sie. Mit dem Tod der Mutter im Frühjahr 2012 musste sie ihr Leben ändern. Die Rentenüberweisung blieb aus, sie hätte wieder untertauchen müssen. Da gab sie auf, obwohl es nur noch wenige Jahre bis zur Verjährung ihrer Taten gewesen wären. Nach dem Gang zum Anwalt bekam sie wieder einen Ausweis, heiratete, beantragte Hartz IV.
Das Urteil schafft Klarheit. Die vor 16 Jahren verbüßte U-Haft wird angerechnet, aber etwa eineinhalb Jahre wird sie noch absitzen müssen. Und das Gericht blieb drei Monate unter der zunächst besprochenen Strafe. Richter Martin Hahnemann: „Nach Aktenlage sah es aus, als ob Sie sich ein schönes Leben in Thailand gemacht hätten. Tatsächlich haben sie ihre Mutter versorgt und Angst vor Entdeckung gehabt.“