Essen. Wirte aus Essen wollen das strikte Rauchverbot in NRW noch kurz vor der Einführung stoppen. Doch jetzt gab es einen Rückschlag: Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen das Rauchverbot abgewiesen.

Die Hoffnung mehrerer Essener Wirte, das strikte Rauchverbot wenige Wochen vor in Kraft treten noch auszuhebeln, hat sich möglicherweise in Luft aufgelöst. Wie der WDR am Montag berichtete, scheiterten Wirte aus dem Ruhrgebiet mit ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Ob es sich dabei um die Beschwerde der Essener Wirte handelt, war unklar. Ein Gerichtssprecher bestätigte nur, dass eine Beschwerde des Anwalts Frank Roeser scheiterte. Roeser, der auch die Essener vertritt, ist jedoch zur Zeit im Urlaub. Zumindest dürften sich mit der Ablehnung auch die Chancen der Essener verschlechtert haben.

Laut WDR hätten die Richter entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Seine Ablehnung muss das Gericht nicht begründen. Einer der Essener Initiatoren Martin Grimberg, der die Kneipe „Südrock“ an der Rellinghauser Straße betreibt, sagte nur: „Wenn es so ist, wäre das eine herbe Enttäuschung. Aber ich muss erst meinen Anwalt sprechen“.

Recht auf Selbstbestimmung und Rauchverbot

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    Bei ihrer Beschwerde hatten die Essener Wirte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geltend gemacht, weil es weiter spezielle Raucherräume in Behörden geben soll.

    Das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz soll am 1. Mai in NRW in Kraft treten.