Essen. . Wichtige Regeln: Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Am Wochenende eine Stunde später.

Es ist soweit; der Winter hält langsam aber sicher Einzug. Die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) mussten zum ersten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ausrücken, um die Straßen von Eis und Schnee zu befreien. Ein Drittel der Straßen sind im Verzeichnis vom Rat der Stadt Essen gelistet; die gilt es für die EBE zu bedienen.

Aber wie verhält es sich mit der Winterräumpflicht für Mieter oder Grundstückseigentümer - genauer gesagt, vor der eigenen Haustür? Grundsätzlich gilt: Winterdienst ist Pflicht und nimmt auch auf Langschläfer keine Rücksicht. Werktags muss der Gehweg vor der Tür bis 7 Uhr morgens vom Schnee geräumt sein; an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Abends jeweils bis 20 Uhr.

Mit anderen Bewohnern absprechen

„Wer berufstätig ist und sich nicht selber um den Dienst kümmern kann, der sollte sich mit anderen Bewohnern aufteilen oder im Zweifelsfall einen Hausmeisterdienst mit der Arbeit beauftragen“, rät Jeannette Kern, Sprecherin der Stadt Essen.

Stürzt ein Fußgänger, weil an der Unfallstelle die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, kann der Geschädigte unter anderem Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben.

Rollstühle und Kinderwagen müssen fahren können

Wer sich früh morgens den Wecker stellt, um seiner Räumpflicht nachzukommen, muss dabei aber auch Folgendes beachten: „Der Bürgersteig muss in einer Breite von 1,20 Meter vom Schnee befreit sein“, erklärt Kern. Diese Breite sei vorgegeben, damit auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen die Wege problemlos nutzen können. Ist kein Gehweg vorhanden, so müssen 80 Zentimeter am Fahrbandrand als Fußweg freigeräumt werden.

„Und damit die Mitarbeiter der Müllabfuhr auch bei Schnee an die Abfalltonnen kommen, sollte man den Weg bis zur Tonne freischaufeln. Andernfalls bleiben diese einfach stehen“, so die Stadtsprecherin. Beim Schnee-Räumen sollte übrigens erst der Schnee beseitigt und dann gestreut werden - das aber möglichst nicht mit Salz, sondern mit Sand oder Granulat. „Salz ist umweltschädlich und sollte daher nur in Ausnahmefällen, also an sehr gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel an Treppen, verwendet werden“, weist Kern hin.

Eigentümer müssen Eiszapfen entfernen

Eigentümer und/oder Mieter sollten außerdem immer einen Blick nach oben werfen - denn Eiszapfen oder Schneeüberhänge an Dächern können ebenfalls zu einer Gefahr für Passanten werden.

Winterdienst in Essen

Winterdienst Unterwegs mit dem Streufahrzeug
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Die Stadt Essen hat eine Broschüre zum Thema Winterdienst herausgebracht, die auf der Internetseite www.essen.de einzusehen ist. Hier steht auch das Winterdienstverzeichnis zum Download bereit - für alle, die wissen möchten, ob ihre Straße durch die EBE geräumt wird.