Essen. Sie sollen zwei Prostituierte geschlagen, bedroht und eingesperrt haben: Wegen versuchter räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung sitzen zwei Männer auf der Anklagebank im Landgericht Essen. Grund für die Eskalation: Die Damen beschränkten ihre Dienste auf vorher festgelegte Zeiten.

Party war angesagt. Doch die beiden Damen vom Essener Straßenstrich beschränkten ihre Feierlaune auf vorher festgelegte Zeiten. Weil sich ihre Freier damit nicht abfinden wollten, finden die Herren sich nun auf der Anklagebank vor der VI. Strafkammer am Landgericht Essen wieder. Versuchte räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung sind angeklagt.

Die beiden Männer, 51 und 32 Jahre alt, zählen zu den osteuropäischen Montagearbeitern im Ruhrgebiet, die auf zahlreichen Baustellen fern der Heimat Geld verdienen. Am Abend des 14. Oktober wollten sie sich für ihre Arbeit belohnen. Früh hatten sie mit den anderen Bewohnern ihrer Wohnung im Essener Stadtteil Altendorf Bier getrunken. Doch nachdem die Kollegen sich schlafen gelegt hatten, fuhr der 51 Jahre alte Angeklagte noch mit der Taxe los. Am Straßenstrich an der Gladbecker Straße kam er schnell mit zwei jungen Bulgarinnen, 21 und 22 Jahre alt, ins Gespräch. Sie erklärten sich bereit, für 100 Euro pro Freier für eine halbe Stunde mit in die Wohnung zu fahren.

Wodka und Red Bull

„Er war sehr fröhlich“, erinnert sich die 22-Jährige. Er sei noch zur Tankstelle gefahren, habe dort vom Automaten Geld geholt sowie Wodka und Red Bull gekauft. In der Wohnung sei dann getrunken worden, bevor sie für die beiden nach der Vorkasse von 50 Euro einen Striptease hinlegten. „Dann haben wir mit ihnen gearbeitet“, erzählt die junge Bulgarin weiter. Wenn es länger dauere, bekomme sie aber von jedem weitere 75 Euro, habe sie ihnen gesagt. Und eine halbe Stunde nach Betreten der Wohnung kam es zum Streit, weil beide Damen ihre Arbeit einstellten: „Ok, die Zeit ist um.“ Das sei schließlich so vereinbart worden, betont die 22-Jährige: „Ich habe ja auf die Uhr geguckt.“

Was die Anklage weiter beschreibt, ist wohl auf den Erregungszustand der beiden angetrunkenen Angeklagten zur Tatzeit zurückzuführen. Die beiden wollten zunächst ihr Geld zurück, dann riss der 51-Jährige der 22-Jährigen an den Haaren. Sie konnte aber fliehen. Die Jüngere blieb in der Wohnung, soll geschlagen und mit einem Messer bedroht worden sein, bevor die von der anderen Prostituierten alarmierte Polizei sie befreite.

Gewalt wird bestritten

Den äußeren Ablauf bestätigen die Angeklagten. Von Gewalt könne aber keine Rede sein. Richterin Jutta Wendrich-Rosch zeigt sich ein wenig skeptisch, wie sie denn ohne Gewalt die Rückzahlung durchsetzen wollten. Aber ein echter Augenzeuge für die Gewalt fehlt dem Gericht. Die jüngere Bulgarin ist für das Gericht aktuell nicht greifbar.