Essen.. Der vorweihnachtliche Bordellbesuch bescherte dem trunkenen Kasachen statt Freude nur Ärger. Und eine Vorstrafe. Denn nach dem Streit mit einer Prostituierten geriet er mit Polizeibeamten aneinander und bekam am Mittwoch Justizias Dienstleistungen zu spüren: Vier Monate Haft mit Bewährung wegen Widerstandes, urteilte Amtsrichterin Anna Walther.
In der Nacht zu Heiligabend 2011 war der 36 Jahre alte Arbeitslose in der Stahlstraße mit einer Dame handelseinig geworden. 20 Euro sollten ihre Dienste kosten, erzählt er vor Gericht. Mit einem 50 Euro-Schein bezahlte er und vertraute auf spätere Zahlung des Wechselgeldes. Doch, oh Wunder, nach getaner Arbeit verweigerte die Dame das angeblich zugesicherte Restgeld und rief auf seinen Protest hin zwei Herren zur Verstärkung. Das minderte die Lust des Freiers endgültig: „Sie schlugen mich mehrfach, warfen mich aufs Bett. Einer versuchte, mich zu erwürgen.“
Die Erzählung des Angeklagten, so logisch sie sich anhören mag, birgt wegen seiner durch 2,3 Promille Alkohol getrübten Erinnerung einige Mängel. Laut Polizei ging es bei dem Einsatz um den Anruf der Prostituierten, der Mann habe ihr einen Schlüsselbund gestohlen. Den fanden die Beamten dann auch in seiner Tasche; allerdings erst, nachdem sie den heftigen Widerstand des Angeklagten gebrochen hatten. Weil er weiterhin aggressiv war, nahmen sie ihn mit zur Wache, hätten Tritten und Kopfstößen entgehen und selbst Gewalt anwenden müssen, erzählen die Beamten. Nur mit Schlagstockeinsatz hätten sie ihn dazu bewegen können, seine Beine ins Innere des Polizeiautos zu verfrachten. Der heilige Abend begann für den Mann aus der City jedenfalls in der Polizeizelle mit Gliederschmerzen.
"Man muss nicht Deutsch sprechen, um auf Widerstand zu verzichten“
Richterin Walther folgt den Beamten in ihrer Darstellung. Sprachprobleme des Kasachen lässt sie nicht gelten: „Wenn man Polizisten in Uniform sieht und in einem Polizeiauto sitzt, muss man nicht Deutsch sprechen, um auf Widerstand zu verzichten.“ Verteidiger Michael Wolff schwenkt in seinem Plädoyer um. Als er gerade die Aussage seines Mandanten wiedergibt, die Beamten hätten diesen im Bordell eine Treppe heruntergeschleift, lachen die Polizisten spontan: „Da war doch gar keine Treppe, das war doch Erdgeschoss.“
Und der Angeklagte, der anfangs den Beamten unnötige Gewalt vorgeworfen hatte, trägt in seinem letzten Wort zum versöhnlichen Ausgang bei: „Wenn es so war, wie es die Polizisten sagen, dann möchte ich mich entschuldigen.“