Essen. . Nachdem ein 27-Jähriger im April dieses Jahres vor dem McDonald’s-Schnellrestaurant in Rüttenscheid durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Essen nun Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der 18-Jährige behauptet, damals in Notwehr gehandelt zu haben. Die Ermittler glauben ihm das nicht.
Die Nachricht erschreckte Ende April die Menschen weit über die Grenzen Rüttenscheids hinaus: Am frühen Sonntagmorgen war ein 27-Jähriger vor dem McDonald’s-Schnellrestaurant bei einer Messer-Attacke lebensgefährlich verletzt worden. Der mutmaßliche Täter stellte sich erst Tage später mit seinem Anwalt der Polizei. Sein Messer habe er zur Selbstverteidigung gezückt, ließ der 18-Jährige erklären. Die Staatsanwaltschaft Essen glaubt ihm die Notwehr-Variante nicht. Sie hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.
Opfer und mutmaßlicher Täter begegneten sich zufällig. Ein Imbiss im Schnellrestaurant sollte den Abschluss einer durchfeierten Nacht bilden. Bereits an der McDonald’s-Theke gerieten der 27-jährige Akademiker und der 18-jährige Schüler ohne erkennbaren Anlass zunächst verbal aneinander. Der 18-Jährige soll dem 27-Jährigen dann zwei Schläge ins Gesicht verpasst haben. Mit einem Begleiter wurde der 18-Jährige des Lokals verwiesen. Auf der Eleonorastraße trafen sich das Opfer und der mutmaßliche Täter wieder - fatal für den 27-Jährigen. Es kam zur Bluttat: Mindestens einmal soll der 18-Jährige mit einem Butterfly-Messer zugestochen haben. Die Klinge traf den 27-Jährigen in der Bauchgegend und verursachte „erhebliche Verletzungen“, so das Gutachten der Rechtsmedizin, im Darm-Bereich des Opfers. Einer Not-Operation im Krankenhaus folgten noch drei weitere, um das Leben des Mannes zu retten. Vier Wochen lag der 27-Jährige im Krankenhaus, eine Reha-Maßnahme schloss sich an. Ob er bleibende Schäden von der Tat davonträgt, ist derzeit noch nicht absehbar.
Tatwaffe ist nie gefunden worden
Der 18-Jährige beruft sich auf eine mutmaßliche Notwehr-Situation, das Messer habe er „zu seinem Schutz gezogen“, zitiert ihn die Staatsanwaltschaft. Für die Ermittler gilt das als widerlegt. Das Opfer, mit rund 1,7 Promille Blutalkohol schon recht wackelig auf den Beinen, habe eher selbst versucht sich zu schützen. „Der hat nichts gemacht“, ist sich Staatsanwältin Elke Hinterberg sicher. Auch wollen Zeugen gesehen haben, wie der mutmaßliche Täter „eindeutig“ aktiv zugestochen habe.
Die Tatwaffe ist nie gefunden worden. Der 18-Jährige will sie nach dem Vorfall „entsorgt“ haben. Wann das Verfahren vor der Jugendkammer beginnt, ist derzeit noch nicht absehbar. Der 18-Jährige ist der Polizei bereits wegen Körperverletzungs-Delikten aufgefallen. Er befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm nach Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre Haft.