Essen. .

Das Universitätsklinikum schafft zusätzliche Möglichkeiten, um Pflegepersonal zu beschäftigen. Der Zwist um Sonderverträge des Universitätsklinikums mit der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist beigelegt. Neue Pfleger oder Schwestern haben ab sofort die freie Wahl. Entweder können die Pflegekräfte in der Patientenversorgung als Mitglied in der DRK-Schwesternschaft im Rahmen eines so genannten Gestellungsvertrages beschäftigt werden. Oder sie lassen sich direkt beim Klinikum anstellen.

Darauf haben sich jetzt nach Auskunft des Universitäts-Klinikums der Vorstand des Hauses an der Hufelandstraße, der Personalrat und die Schwesternschaft verständigt. Der Einsatz von Mitarbeitern ist neu geregelt worden, nachdem Personalräte des Klinikums aufgrund fehlender Arbeits- und Tarifverträge von „entrechteten Mitarbeitern“ gesprochen hatten (die NRZ berichtete).

Zur Erinnerung: Seit 1913 pflegen die DRK-Schwestern am Klinikum. Der damals geschlossene Vertrag gilt im Sinne des Vereins- und nicht des Arbeitsrechts für rund 1400 Pflegekräfte im Kern bis heute.

„Durch die Wiedereinführung der Wahlmöglichkeit eröffnen wir dem Universitätsklinikum zusätzliche Perspektiven, indem wir nun auch solche potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechen können, die Wert auf eine direkte Anstellung bei unserem Universitätsklinikum legen“, erläutert Barbara Schulte, kaufmännische Direktorin am Essener Universitätsklinikum.

Auszubildende werden Künftig ihre Arbeitplatz auswählen können

„Wir werden selbstverständlich genau darauf achten, dass sich die zukünftigen Beschäftigten im Bewerbungsverfahren vollkommen frei entscheiden können, welche der bestehenden Möglichkeiten sie bevorzugen“, betont Irene Maier, Pflegedirektorin. Teil der Regelung ist darüber hinaus, dass erstmals auch auszubildende Pflegeschülerinnen wählen können, ob sie direkt am Klinikum oder über die DRK-Schwesternschaft beschäftigt werden wollen.

„Wir sind überzeugt, dass diese neue Vereinbarung für das Universitätsklinikum eine Bereicherung ist, bei der die wertvolle Zusammenarbeit mit der DRK-Schwesternschaft erfolgreich weitergeführt werden kann“, so Barbara Schulte. „Die Rotkreuzschwestern und -pfleger sind auch in Zukunft ein Garant für die professionelle Krankversorgung im Universitätsklinikum.

Wir freuen uns auf eine Fortführung unserer guten Zusammenarbeit. Die nun vereinbarte uneingeschränkte Wahlmöglichkeit für Bewerber tragen wir mit. Freiwilligkeit ist einer der sieben berufsethischen Grundsätze unserer DRK-Schwesternschaft“, erläutert Silke Schmalz, die Vorsitzende der DRK-Schwesternschaft Essen e. V.