Straßburg/Essen. Der katholische Organist hatte seine Frau verlassen und war mit einer neuen Partnerin zusammengezogen, die ein Kind von ihm erwartete. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Dass diese Kündigung unrechtmäßig war, wurde vor zwei Jahren entschieden. Nun sprach ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entschädigung zu.

Ein gekündigter katholischer Organist aus Essen muss vom deutschen Staat entschädigt werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom Donnerstag hervor. Nach Angaben des Gerichts sprachen die Richter dem Mann eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro zu.

Der Organist hatte sich von seiner Ehefrau getrennt und lebte mit einer neuen Partnerin zusammen, die ein Kind von ihm erwartete. Die Kirche hatte ihm daher gekündigt, was sowohl die Arbeitsgerichte als auch das Bundesverfassungsgericht billigten.

Der Mann war daraufhin vor das europäische Gericht gezogen. Die Straßburger Richter hatte bereits vor knapp zwei Jahren in dem Fall entschieden, dass die Kirche ehebrüchige Mitarbeiter nicht in jedem Fall kündigen darf. Am Donnerstag wurde lediglich noch die Höhe der Entschädigung für den Organisten bekanntgegeben. (dapd)