Essen. .

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Essener Organisten wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt. Die katholische Kirche habe gegen den Schutz des Privatlebens verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung des Organisten Bernhard Schütt aus Essen als unrechtmäßig bezeichnet. Die katholische Kirche hatte ihm wegen Ehebruchs gekündigt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den 53-Jährigen entlassen, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.

Die Richter gelangten im Prozess zu dem Schluss, dass Schütt zwar vertraglich zugesagt habe, die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten, was sein Recht auf Privatleben „in gewissem Maße einschränkte“. Diese Zusage habe die Kirche aber nicht als „eindeutiges Versprechen“ verstehen dürfen, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Auch hätten die deutschen Arbeitsgerichte nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Organist aufgrund seiner Qualifikation nur sehr schwer eine andere Arbeit außerhalb der Kirche habe finden könne.

Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt und ist nicht endgültig: Die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen, indem sie eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts fordert. (AFP)