Essen. . Nicht „Heil Hitler“ habe er gerufen, sondern „Hallo Halil“, um einen Bekannte zu grüßen - das behauptete ein gebürtiger Iraner im Januar vor dem Essener Amtsgericht. Den Amtsrichter überzeugte er damals nicht. In der Berufungsverhandlung blieb dem Callshop-Betreiber aber eine Geldstrafe erspart. Die Kammer sprach den Angeklagten frei.

Nicht Allah, wie es der Angeklagte nachher vermutete, sondern die schlechte Erinnerung des Zeugen sorgte für den Freispruch. So blieb dem 52-jährigen Callshop-Betreiber in der Berufung am Landgericht die Verurteilung wegen eines verbotenen Hitlergrußes erspart. Das Amtsgericht hatte ihn am 11. Januar noch zu 3600 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze) verurteilt.

Für Heiterkeit hatte der Angeklagte, ein gebürtiger Iraner, gesorgt, als er am Amtsgericht seinen Bekannten „Halil“ zum Beweis seiner Unschuld anführte. Er habe zwar die Hand zum Gruß erhoben, hatte er im Januar gesagt, dabei aber nicht „Heil Hitler“ gerufen, sondern „Hallo Halil“.

Den Essener Amtsrichter Emmerich Zellhorn überzeugte er damals nicht. Er glaubte dem Belastungszeugen, einem 60-Jährigen Handwerksmeister aus Bielefeld. Dieser beteuerte im Januar, er hätte am 14. April 2011 bemerkt, wie der Angeklagte eine Pennerin aus dem Laden gewiesen, dabei den rechten Arm ausgestreckt und „Heil Hitler“ gerufen hätte. Empört hätte er den Ladenbesitzer am nächsten Tag zur Rede gestellt, der aber wollte nichts zurücknehmen. Im Gegenteil: „Die Nazis sind alle meine Freunde“, hätte der Angeklagte hinzugefügt. Darauf sei er zur Polizei gegangen, sagte der Bielefelder.

Im Berufungsprozess am Mittwoch vermengt er seine Erinnerungen, spricht nur noch von einem Tag, bezieht den Hitlergruß auf sich selbst. Weitschweifig redet er, fühlt sich zu Unrecht von Verteidiger Hans-Georg Bothe angegriffen und kann nicht mal mehr mit dem rechten Arm den Hitlergruß nachmachen. Aber vielleicht lag das ja an Richter Volker Uhlenbrock, der bei eigener Demonstration auf halbem Weg zum Hitlergruß stehenbleibt. Ein deutscher Richter streckt den rechten Arm nicht mehr durch.

Auf Zeugen verzichtet

Das Gericht, wie vorher schon Staatsanwältin Birgit Jürgens, ist sich zwar sicher, „dass da was war“. Aber konkret lässt es sich angesichts der Zeugenaussage nicht mehr feststellen, ob der rechte Arm des Angeklagten den strafrechtlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofes genügte. Also: Freispruch. Und auf den Zeugen „Halil“ verzichteten die Prozessbeteiligten schon vorher, um ihm eine Falschaussage zu ersparen. Staatsanwältin Jürgens: „Hallo Halil ist Blödsinn!“