Essen. Geldnot, Freundschaftsdienst, Spielsucht? Noch ist nicht ganz klar, warum zwei Freunde am 27. August die Spielhalle an der Schederhofstraße überfielen. 2866 Euro erbeuteten sie laut Anklage und müssen sich seit Freitag vor der VII. Kammer verantworten.

Schon bei der Beute fangen die Widersprüche an. Denn Mesut E. (24) will zu Hause nur „maximal 1000 Euro“ gezählt haben. Der Spielhalle unterstellt er nicht einmal Betrug. Vielleicht sei ihm das Geld ja aus der Jacke gefallen, spekuliert er, denn er sei sehr schnell geflüchtet: „100 Meter bestimmt in zehn Sekunden.“

Schnell soll es auch zur Tat gekommen sein. Mesut E. wollte in die Türkei fliegen, es ging um eine Hochzeit. Nur Geld hatte er nicht, erzählt er. Da sprach er seinen Freund Metin K. (36) an. Erst lehnte dieser ab. „Er hat mich aber überredet“, erinnert sich K.

Tatort ausbaldowert

Er sollte den Tatort ausbaldowern. Laut Anklage ging er kurz nach Öffnung der Spielhalle hinein und sah, dass außer der Aufsicht niemand da war. Er verabschiedete sich sofort wieder, weil er sein Geld vergessen hätte. Telefonisch meldete er seinem Komplizen, dass die Luft rein sei. Mesut E. stürmte, maskiert und bewaffnet mit einer Softairpistole, hinein und verlangte Bares: „Mach’ keinen Scheiß, mach’ die Kasse auf.“ Nachdem er sie geleert hatte, ging er zum Tresor. Mit laut Anklage 2866 Euro flüchtete er. Kurz danach kam Metin K. zurück und beteuerte der Aufsicht sein tiefes Mitgefühl.

Im Prozess sagt Metin K. ein ums andere Mal, dass er seinen Komplizen eigentlich vom Raub abhalten wollte, weil damals ausgerechnet die nette Aufsicht arbeitete: „Wir hatten zuvor vereinbart, dass er nur dann das Casino überfallen soll, wenn diese Frau frei hat.“ Auf Fragen von Richter Rudolf Fink räumt er ein, dass er am Telefon trotzdem grünes Licht gab.

Verteidiger Irfan Durdu betont, Mesut E. sei spielsüchtig, spricht dessen Schuldfähigkeit an. Für Richter Fink ist es ein Widerspruch, wenn ein Spielsüchtiger von der Beute Tickets für einen Türkeiflug kauft. Bis zum nächsten Prozesstag sollten die Angeklagten ihre Aussagen noch einmal überdenken, damit das Gericht etwas zum Strafmaß in der Hand habe. Zwischen drei und fünfzehn Jahre Haft drohen.