Essen. . Ein Fahrgast gerät in der U 18 mit einem Service-Mitarbeiter der Evag aneinander. Nach dem Vorfall steht Aussage steht gegen Aussage. Die Frage stellt sich: Welche Befugnisse hat eine Service-Kraft?

Peter K. (Name geändert) fährt häufig mit der U-Bahn. In der U 18 geriet er eines Tages mit einem Service-Mitarbeiter der Evag aneinander. Ein Wort ergab das andere. Schließlich fuhr die U-Bahn ohne K. weiter. Der Fahrer hatte ihn hinauskomplementiert.

90 Mal innerhalb eines Jahres machten Bus- oder Bahnfahrer „von ihrem Hausrecht Gebrauch“, so die aktuellste Zahl der Evag-Statistik. Ob zu Recht oder zu Unrecht - darüber dürften die Meinungen auseinander gehen. So auch in dem oben beschriebenen Fall, der für die Evag erledigt ist, für den Kundn aber nicht. Eine Frage wirft der Vorfall auf: Welche Befugnisse haben die Service-Kräfte?

Vom Mitarbeiter bedrängt

Der Anlass für die Auseinandersetzung, so wie K. ihn schildert, klingt banal. Als er auf besagter Fahrt mit übereinander geschlagenen Beinen in der Bahn saß, habe er mit der Schuhspitze das Polster des Sitzes ihm gegenüber berührt - sachte und ohne das Polster zu verschmutzen, wie er betont. K. ist nach eigenen Worten 1,90 Meter groß.

Der Service-Mitarbeiter habe ihn aufgefordert: „Nehmen Sie Ihre Schuhe von den Polstern.“ Sonst werde er des Zuges verwiesen. Der Tonfall und die Maßregelung erschienen ihm völlig unangemessen, so der Passagier. Als er sich den Ton verbeten habe, entspann sich laut K. ein Disput, in dessen Verlauf der Mitarbeiter nicht nur seine Fahrkarte habe sehen wollen, sondern ihn auch bedrängt habe.

„Tschüss und gute Reise“

Als K. schließlich der Aufforderung des Fahrers, der keine weiteren Fragen gestellt habe, folgte und ausstieg, habe die Service-Kraft ihm zugewunken und „Tschüss und gute Reise gewünscht“. Als demütigend habe er dieses Verhalten empfunden. Dem Mann sei es „eine persönliche Genugtuung gewesen“.

K. wandte sich an die Beschwerdestelle der Evag. Diese antwortete ihm unter anderem: Indem er der Aufforderung, die Bahn zu verlassen, nachkam, sei „die Situation entschärft“ worden, einer Weiterfahrt habe nichts im Wege gestanden. Für K. eine Unverschämtheit.

Keine Gemeinwohlarbeiter

Die Evag bedauert den Vorfall, den Vorwurf, die Mitarbeiter hätten sich falsch verhalten, weist das Unternahmen aber weit von sich. Fahrer und Service-Kraft seien befragt worden, erklärt Evag-Sprecher Olaf Frei auf Nachfrage. Das Angebot einer „kleinen Wiedergutmachung“ - zwei X-Mas-Tickets zum Weihnachtsmarkt - wies der Evafg-Kunde dankend zurück.

So steht Aussage gegen Aussage. Hatte K. überempfindlich reagiert, als er von dem Service-Mitarbeiter aufgefordert wurde, die Polster nicht zu berühren? Oder war er wirklich an „den Falschen“ geraten? Die Evag beschäftigt nach eigenen Angaben 30 Service-Kräfte. Anders als ihn früheren Jahren handelt es sich nicht etwa um Gemeinwohlarbeiter, die angelernt wurden, sondern um ehemalige Bus- oder Straßenbahnfahrer, die ihre frühere Tätigkeit meist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben könnten.

„Kundenansprache“ Teil der Fahrerausbildung

Als Service-Kräfte sollen sie Fahrgästen vor allem bei Bedarf Auskunft geben. Da sie mit dem Tarif-System sowie mit Netz und Fahrplan vertraut seien, seien sie dafür bestens geeignet. Das Kontrollieren der Fahrkarten gehört nicht zu ihren Aufgaben, auch seien die Service-Kräfte nicht etwa Wachpersonal. Dass der betreffende Mitarbeiter K. in der U 18 angesprochen habe, sei nachvollziehbar und richtig gewesen.

Ob die Service-Kräfte rhetorisch geschult werden? Die „Kundenansprache“ sei Teil der Fahrerausbildung, antwortet Evag-Sprecher Olaf Frei. In diesem Jahr sollen alle 30 Mitarbeiter ein Deeskalations-Training durchlaufen.