Essen. Auf jeweils sechs Jahre Haft erkannte das Schwurgericht gegen die Brüder K., die am 8. Februar am Gleis 7 des Essener Hauptbahnhofes zwei junge Männer niedergestochen hatten. Außergerichtlich hatten sich die beiden Familien versöhnt - das fiel bei der Strafmilderung jedoch nicht allzu stark ins Gewicht.
Versöhnt hatten sich die Familien, Schmerzensgeld zahlten die Täter an die Opfer. Doch diese außergerichtliche Versöhnung änderte nichts an der Strafbarkeit: Auf jeweils sechs Jahre Haft erkannte das Schwurgericht gegen die Brüder K., die am 8. Februar am Gleis 7 des Essener Hauptbahnhofes zwei junge Männer niedergestochen hatten.
Ein nichtiger Anlass: Der 16 Jahre alte Bruder von Mümtaz (27) und Refik K. (26) hatte abends vor dem Bahnhof Streit von der „Was guckst du?“-Qualität mit zwei aus dem Irak stammenden Brüdern, 19 und 20 Jahre alt. Da rief er seine älteren Brüder an, die sofort zum Bahnhof fuhren und auf dem voll besetzten Bahnsteig eine regelrechte Hetzjagd auf die Iraker veranstalteten, bevor sie diese mit dem Messer lebensgefährlich verletzten. „Es ist kaum zu glauben, dass diese beiden Männer für diese Taten verantwortlich sind“, leitete Richter Andreas Labentz die Urteilsbegründung am zwölften Verhandlungstag ein.
Rachefeldzug
Er zählte auf, dass beide verheiratet sind, Kinder haben und einen gut gehenden Supermarkt auf der Steeler Straße führten: „Sie stehen mitten im Leben.“ Und dann dieser Rachefeldzug, der das Leben der Angeklagten und ihrer Familien einschneidend ändert. Die Videoaufnahmen der Überwachungskameras und die Aussagen der unbeteiligten Zeugen bildeten das Fundament des Urteils. So sprach das Gericht von Opfern, die um ihr Leben rannten, und aus Angst ins Gleisbett sprangen: „Unfassbare Szenen spielten sich ab.“
Messerstecherei in Essen
Ausdrücklich ging Richter Labentz auf das Aussageverhalten einiger Zeugen aus dem Umfeld der direkt Beteiligten ein. Bei der Polizei hatten sie Messerstiche noch genau zugeordnet, im Prozess wichen sie ab davon. Ob das an der außergerichtlichen Schlichtung unter den Familien lag? Labentz: „Die Kammer regt an, gegen sie Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten.“
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht die Versöhnung, wenn sie auch nicht so stark ins Gewicht fiel. Die Geständnisse der Angeklagten hätten nicht gezeigt, dass sie zu ihrer Schuld stehen.