Essen. In drei Quartalen hat das Jocenter Essen 5706 Sanktionen verhängt. In nur 7,5 Prozent aller Fälle lehnten die Hilfeempfänger eine zumutbare Arbeit ab. Die vom Jobcenter verhängten Strafen können einen Hartz IV-Empfänger mit einem Regelsatz von 364 Euro monatlich empfindlich treffen.

Essens Langzeitarbeitslose können als überdurchschnittlich zuverlässig gelten oder die Beschäftigten im Jobcenter drücken häufiger als ihre Kollegen im Land ein Auge zu: Rechnerisch wurde nur etwa jeder 40. arbeitsfähige Hartz IV-Empfänger in diesem Jahr mit Geldentzug bestraft, weil er einen zumutbaren Job ablehnte oder feste Vereinbarungen mit dem Jobcenter nicht einhielt. Dies berichtete Behörden-Sprecherin Heike Schupetta jetzt: „Mit einer Santionsquote von 2,42 Prozent liegen wir unter dem Landesschnitt.“ Der rangiert bei knapp unter drei Prozent und variiert je nach Kommune zwischen 1,4 und 6,6 Prozent.

Ob die Zahlen eher durch das Verhalten der Arge-Beschäftigen oder durch das der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beeinflusst werden, konnte Schupetta nicht sagen.

Fest steht: Zwischen Januar und September verhängte das Jobcenter 5706 Sanktionen. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 7704. „Dort werden wir Ende dieses Jahres etwa wieder landen“, sagte Schupetta. Zu 70 Prozent kam es zu Maßregelungen, weil Meldungen versäumt oder nicht fristgerecht waren. Etwa jede achte Sanktion folgte auf einen Vertragsbruch, wenn etwa Wiedereingliederungsvereinbarungen nicht eingehalten wurden, und in nur 7,5 Prozent aller Fälle lehnten die Hilfeempfänger eine zumutbare Arbeit ab.

Weniger Menschen in Jobs

Die vom Jobcenter verhängten Strafen können einen Hartz IV-Empfänger mit einem Regelsatz von 364 Euro monatlich empfindlich treffen, Zehn Prozent des Geldes werden ihm vorenthalten, wenn er einen Termin nicht einhält. Mit einem Drittel weniger muss der Betroffene auskommen, sollte er eine Maßnahme abbrechen oder eine Arbeit nicht annehmen. Dass das Arbeitslosengeld II einschließlich der Miete komplett gekürzt wird, ist eine existenzgefährdende Ausnahme. In der Regel greift eine Sanktion drei Monate lang.

Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Menschen im Alg II-Bezug von 27.032 auf 27.543. 1080 der Betroffenen fanden im dritten Quartal dieses Jahres einen neuen Job. Im vergangenen Jahr waren es noch 329 mehr.