Essen. Das Ordnungsamt musste im vergangenen Jahr Schulschwänzer so häufig wie noch nie zwangsweise zum Unterricht befördern. Besonders bei den libanesischen Schülern wird nun härter durchgegriffen um das Integrationsproblem besser in den Griff zu bekommen.
Die Zahl der so genannten „Schul-Zuführungen“ stieg im Jahr 2010 um 43 Prozent auf 185 Fälle (Vorjahr: 129 Fälle). Das geht aus dem Bericht „Ordnungsbehördlicher Jugendschutz 2010“ des Ordnungsamts hervor. Der Bericht wird in der kommenden Woche dem Ausschuss für öffentliche Ordnung vorgelegt.
Die stark gestiegene Anzahl der „Schul-Zuführungen“ ist vermutlich auf ein verändertes Verfahren zurückzuführen. Seit dem vergangenen Sommer wird bei libanesischen Schülern stärker durchgegriffen: Sie werden nicht mehr nur einen Tag „zwangsweise“ vom Ordnungsamt zur Schule gebracht, sondern gleich fünf Tage hintereinander.
Strengerer Umgang mit libanesischen Schulschwänzern
Den strengeren Umgang mit libanesischen Schulschwänzern sieht das Integrationskonzept „Chancen bieten, Grenzen setzen“ vor. Damit versucht die Stadt seit dem Jahr 2008, das Integrationsproblem von Libanesen besser in den Griff zu bekommen. Elf libanesische Jugendliche sind im vergangenen Herbst von den neuen Maßnahmen betroffen gewesen.
„Schul-Zuführungen“ erfolgen auf Antrag einer Schule. Die Anträge im vergangenen Jahr wurden „fast ausschließlich von Haupt- und Förderschulen gestellt“, heißt es im Jugendschutz-Bericht des Ordnungsamts.
„Schul-Zuführungen“ gelten als eins der letzten Mittel, um notorische Schulschwänzer zum Gang zum Unterricht zu bewegen. Im vergangenen Jahr hat die Schulverwaltung den Druck auf Schwänzer massiv erhöht, indem sie mehr Personal zur Ahndung aller Fälle zur Verfügung gestellt hat. Die Konsequenz: Die Zahl der Bußgeld-Verfahren stieg 2010 im Vergleich zum Vorjahr auf das Doppelte an. Wer drei Tage unentschuldigt fehlt, muss sich schriftlich erklären. Wer keine triftige Begründung vorlegen kann, zahlt 50 Euro pro Fehl-Tag. 14- bis 18-Jährige zahlen 25 Euro selbst oder werden zu Gemeinwohl-Arbeiten verpflichtet.