Essen. .
Für den Zensus 2011 verschickt die Stadt ab Montag Anmeldungen. 40 000 Essener sollen dabei befragt werden. Ein Gespräch mit Günter Göbel, Leiter der Erhebungsstelle Essen, über Bürgerrechte und den Sinn der Übung.
Die Termine der Volkszählung rücken näher, ab Montag gehen die Voranmeldungen an jene Bürger heraus, die in den nächsten Wochen Besuch von einem Erhebungsbeauftragten bekommen. Vielen dürften sich nun Fragen stellen, die mit der Erhebung der Daten verbunden sind. Fachmann für die Antworten ist Günter Göbel, Leiter der Erhebungsstelle Essen für den Zensus 2011. Ein Gespräch.
Wer ist für den Zensus zuständig?
Günter Göbel: Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen – kurz IT.NRW – ist als statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus in NRW verantwortlich. Vor Ort unterstützen Erhebungsstellen den Landesbetrieb. In unserer Stadt ist die Erhebungsstelle in den Räumen des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Essen untergebracht.
Was wird ab 9. Mai gefragt und wie läuft der Vorgang genau ab ?
Ab 9. Mai starten im Grunde zwei unterschiedliche Befragungen. Zum einen erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen per Post einen Fragebogen von IT.NRW im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung. Zum anderen bekommt etwa jeder zehnte Haushalt Besuch von Interviewern beziehungsweise Erhebungsbeauftragten, wie sie offiziell heißen. Die Besuche der Erhebungsbeauftragten werden in unserer Stadt koordiniert von der Erhebungsstelle Essen. Beide Befragungen werden in der Öffentlichkeit leider oft durcheinander gemischt.
Was passiert, wenn jemand die Auskunft hartnäckig verweigert?
Bei beiden Befragungen besteht nach dem Zensusgesetz eine Auskunftspflicht. Ein Verweigern der Auskunft kann die Erhebung von Zwangsgeldern nach sich ziehen.
Wie viele Personen erhalten in Essen Besuch von Erhebungsbeauftragten?
In Essen werden circa 40 000 Bürgerinnen und Bürger persönlich durch Erhebungsbeauftragte ab dem 9. Mai befragt. Der Besuch wird vorher angekündigt; die Voranmeldung erfolgt ab dem 2. Mai. Die Auswahl der Haushalte wurde nach dem Zufallsprinzip getroffen. Die Erhebung selbst wird zwischen dem 9. Mai und dem 31. Juli stattfinden. Wichtig: Die Erhebungsbeauftragten tragen einen entsprechenden Ausweis bei sich.
Muss der Bürger die Beauftragten in seine Wohnung, in mein Haus lassen?
Eine Verpflichtung, Erhebungsbeauftragte herein zu lassen, besteht nicht. Man kann sich auch den Fragebogen aushändigen lassen und diesen innerhalb von zwei Wochen an die Erhebungsstelle zurücksenden. Auf der Internetseite vom Zensus 2011 kann der Fragebogen auch Online ausgefüllt werden.
Warum ist der Zensus überhaupt notwendig?
Der Zensus liefert Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse aufbauen. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl in einer Gemeinde dient der Zensus weiteren Zielen: Die Einwohnerzahl ist Bemessungsgrundlage für Finanzausgleich, EU-Fördergelder, Zahl der Sitze in Gemeinderäten. Zudem werden wichtige Strukturinformationen über die Bevölkerung gewonnen.
An wen kann sich der Bürger bei weiteren Fragen wenden?
Für die Gebäude- und Wohnungszählung ist ausschließlich IT.NRW zuständig. Der Landesbetrieb IT.NRW informiert umfangreich im Internet unter www.zensus.it.nrw.de. Bei Rückfragen zu den Haushaltserhebungen in Essen hilft die Erhebungsstelle Essen unter der Info-Telefonnummer 0201 / 88 12 555, weiter.