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Es soll Menschen geben, die sich auf diesen Tag mehr freuen als auf Weihnachten. Doch Experten und Behörden warnen zu Silvester vor Leichtsinn im Umgang mit Böllern. Bei Kirchen, Kliniken, Kinder- und Altenheimen dürfen sie nicht gezündet werden.

Vom heutigen Mittwoch, 29. Dezember, an bis Silvester darf der normale Einzelhandel ausnahmsweise Kleinfeuerwerke der Klasse II verkaufen - von Chinaböllern über Raketen bis hin zu dicken Batterien, die einmal angezündet bis zu 300 Leuchteffekte abschießen.

So schön die bunt-grellen Feuer, die lauten Knaller in der Silvesternacht sind, so gefährlich können sie bei falscher Anwendung sein - das städtische Ordnungsamt, Mediziner und die Handelskammer weisen zu Recht darauf hin, alle Bestimmungen zu beachten.

So dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an über 18-Jährige verkauft werden. Unter 18-Jährige dürfen diese auch nicht anzünden.

Für die Jüngeren, die aber über zwölf Jahre alt sein müssen, gibt es Feuerwerksartikel der Klasse I, die auch das ganze Jahr über von allen Läden verkauft werden dürfen: Das sind etwa Knallbonbons, Knallplättchen für Spielzeugpistolen und Tretknaller.

Die Geschäfte dürfen bis zu 200 Kilo Feuerwerk lagern

Kioske dürfen das „richtige“ Feuerwerk auch an diesen Tagen nicht verkaufen. Die Klasse II darf aus Sicherheitsgründen nur in echten Verkaufsräumen vertrieben werden: Neben Raketen und Batterien sind dies Party-Knaller, Schwärmer oder Bengal-Artikel. Seit 2007 dürfen die Geschäfte davon immerhin 200 Kilo lagern - damals ist die erlaubte Menge verdoppelt worden.

Den Waren muss eine deutlich sichtbare Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beiliegen – und bitte nicht erst versuchen, um Mitternacht das Kleingedruckte zu lesen.

Achten sollte man auf das BAM-Zeichen und die Prüfnummer - dann hat die Bundesanstalt für Materialprüfung diese Raketen- und Knallerart geprüft. „Der Feuerwerkskörper darf frühestens drei Sekunden nach dem Anzünden losgehen und spätestens nach acht Sekunden, um zu verhindern, dass man wieder hinläuft und nachsieht“, sagt ein Fachmann der Bundesanstalt. Anderes als das BAM-getestete Feuerwerk darf in Deutschland nicht verkauft werden, weil es früher mit ungeprüften importierten Feuerwerkskörpern vermehrt Unfälle gegeben hatte.

Bußgelder bis zu 5000 Euro

Wer gegen die Sprengstoff-Bestimmungen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

In Essen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder das Knallen mit Böllern in direkter Nähe von Kirchen, Kliniken, Kinder- und Altenheimen generell verboten - zum einen, um Brände zu verhindern, zum anderen aus Rücksicht auf kranke und ältere Menschen.

Aber jeder sollte selbst aufpassen: Denn das Gehör kann geschädigt werden, weil die BAM sogar Feuerwerkskörper erlaubt, die in acht Meter Entfernung noch 120 Dezibel laut sind. Das ist so, als ob ein Kampfflugzeug in 100 Meter Entfernung an jemanden vorbeifliegt. Der Essener Hörakustiker Thomas Wieschus rät deshalb dringend, den Mindestabstand einzuhalten und zu Gehörstöpseln zu greifen.

Probe-Feuerwerk

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Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor.
Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor. © WAZ FotoPool
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Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor.
Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor. © WAZ FotoPool
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Florian Eisen und Frank Kloster
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