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Die Polizeibehörde sieht kaum Chancen, den geplanten Aufmarsch der NPD am 9. November in Borbeck zu verbieten. Die als Mahnwache angemeldete Kundgebung fällt auf den Jahrestag des Novemberpogroms von 1938.
Noch prüft die Polizei den Antrag der NPD auf Genehmigung einer Kundgebung am 9. November in Borbeck. Soviel zeichnet sich ab: Die Polizeibehörde sieht kaum Chancen, den geplanten Aufmarsch der Rechtsaußenpartei auf dem Germaniaplatz zu verbieten. Die als Mahnwache angemeldete Kundgebung fällt zwar auf den Jahrestag des Novemberpogroms der Nationalsozialisten von 1938.
In dem von der NPD vorgelegten Antrag gebe es dazu jedoch weder inhaltlich noch räumlich einen Zusammenhang, so Polizeisprecher Ulrich Fassbender. Begründet die NPD ihre Kundgebung doch mit dem Jahrestag des Mauerfalls vom 9. November 1989. Das Bündnis „Katernberg stellt sich quer“, das sich gegen einen Aufmarsch der Rechten am 27. November auf dem Katernberger Markt formiert hat, hält die Begründung der NPD für vorgeschoben.
Offenbar haben die Organisatoren des Aufmarsches dazugelernt. 2004 und 2006 lagen die Dinge aus Sicht der Polizei eindeutig. Beide Kundgebungen wurden verboten, letztere von der heutigen Behördenleiterin Stephania Weinsziehr.