Essen. .

Die Zahlung für Kaltmiete liegt seit Jahren bei 217 Euro. Wer teurer wohnt, zahlt also drauf. Nach Angaben des Sozialdezernats gibt es jedoch genügend Billigwohnungen, vor allem im Essener Norden.

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Von DerWesten

Sie ist 57 Jahre alt, ist gelernte Fotografin, aber nun schon seit vielen Jahren arbeitslos. Die Frohnhausenerin will ihren Namen nicht in der Zeitung lesen, um nicht „noch mehr Ärger mit dem Jobcenter zu kriegen“. Doch sie findet, dass Arbeitslose in der Öffentlichkeit schlecht behandelt werden - und über deren Probleme zu wenig zu lesen ist. „Niemand weiß, dass die städtischen Mietzahlungen für viele allein lebende Arbeitslose gar nicht ausreichen. Ich kenne mehrere Singles, die von den 217,30 Euro Unterkunftszahlung der Stadt nicht ihre Miete bezahlen können.“

Sie selbst müsse für ihre 35-Quadratmeter-Wohnung in Frohnhausen 270 Euro Kaltmiete blechen. „Das Geld für die Miete knappse ich mir von dem Hartz-IV-Betrag für meinen Lebensunterhalt ab“, erzählt die 57-Jährige. Eine billigere Bleibe sei vor vier Jahren nicht zu finden gewesen. „Viele Wohnungsvermieter lehnen Hartz-IV-Empfänger ab, die Diskriminierung ist schlimmer geworden.“

Während die Jobcenter mit Hilfe der Bundesgelder für die Kosten des Lebensunterhaltes von Langzeitarbeitslosen zuständig sind, müssen die Kommunen für die Wohnungskosten, also die Kaltmiete sowie die Heiz- und Nebenkosten, aufkommen. Jahr für Jahr steigen die Gesamtkosten für die Stadt an - durch mehr Bedürftige und kalte Winter.

Im Süden ist billiger Wohnraum knapp

Die einzelne Miethilfe für die Arbeitslosen, im Amtsdeutsch „KdU - Kosten der Unterkunft“ genannt, hat der Rat allerdings seit vielen Jahren praktisch nicht mehr angehoben - bis auf einen Zuschlag von 0,20 Euro. In Essen wird die Kaltmiete mit einem festen Betrag unabhängig von der Wohnungsgröße bezuschusst (217,50 Euro Singles, 282,75 Euro Paare, 413,25 Euro für drei Personen, für eine vierköpfige Familie gibt es 478,50 Euro). Dazu werden die Heiz- und Nebenkosten vollständig übernommen, wenn sie „angemessen“ erscheinen.

Hartmut Peltz, Büroleiter von Sozialdezernent Peter Renzel, kennt die Klagen von Arbeitslosen und einzelnen Ratspolitikern, der Hilfsbetrag für die Kaltmiete an Hartz-IV-Empfängern reiche nicht aus. „Doch wir überprüfen regelmäßig den Wohnungsmarkt in Essen: Es stehen genügend kleinere Wohnungen für Singles für 217,50 Euro zur Verfügung. Im Süden ist das selten der Fall, im Norden gibt es das häufiger.“

Die Festsetzung der Beträge sei nicht willkürlich erfolgt, sondern diese habe man anhand des Mietspiegels für 45 Quadratmeter Wohnungen vorgenommen. Klagen von Arbeitslosen vor den Sozialgerichten gegen die Höhe und Kalkulation der Miethilfen seien bisher erfolglos geblieben.

Befragt man Wohnungsunternehmen, so geben diese an, dass im Süden billiger Wohnraum für Arbeitslose sehr knapp sei. „Wir haben da lange Wartelisten für Wohnungen mit einer Grundmiete von 217,50 Euro und können die Nachfrage leider nicht mehr bedienen“, sagt Allbau-Sprecher Dieter Remy. Generell sei diese Preiskategorie für Singles beliebt. Im Norden könne Allbau aber derzeit immerhin 30 Wohnangebote offerieren, etwa in Kray, Schonnebeck, Südostviertel und Vogelheim. Und was ist mit der Diskriminierung von Arbeitslosen? Peltz kann diese nicht sehen. „Viele Vermieter schätzen Hartz-IV-Zahlungen als sichere Einnahmequelle.“