Essen. .

Der Essener Sportbund, das Jugendamt und Kinder- und Jugendpsychiater planen eine Initiative . Sie wollen an einem runden Tisch über Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Sportvereinen beraten. Ihr Ziel: Das Vertrauen in Trainer wieder stärken.

Am runden Tisch wollen Sportbund, Jugendamt und Kinder- und Jugendpsychiater über Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in Turnvereinen beraten. Nach Angaben des Psychiaters Nico Neuhoff gibt es eine ganze Reihe von Fällen in Essen.

Auf Neuhoffs Initiative hat der Werdener Turnerbund als erster Essener Verein beschlossen, Trainer und Übungsleiter sollten polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen. Dieser Vorstoß war in der Sportpolitik zunächst auf die Kritik gestoßen, so würden ehrenamtlich im Sport Engagierte unter Generalverdacht gestellt (die WAZ berichtete).

„Das Vertrauen in die Trainer soll durch diese Maßnahme nicht zerstört, sondern gestärkt werden“, antwortet Neuhoff auf diese Kritik und verweist auf eine entsprechende Empfehlung des Kölner Sportbundes an seine Vereine. Das Führungszeugnis sei zwar nur ein „minimaler Schutz“, aber ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu „professionellen Übungsleitern, die auch ihre Grenzen kennen“. Deshalb müsse das Thema Missbrauch auch Bestandteil der Ausbildung sein.

Der Druck auf die Vereine wächst

In diesem Punkt ist Neuhoff sich einig mit Wolfgang Rohrberg, dem Geschäftsführer des Essener Sportbunds Espo. Rohrberg bleibt zwar skeptisch über den Nutzen eines Zwangs zum Führungszeugnis, will aber über geeignete Maßnahmen zur Prävention mit Experten am runden Tisch beraten.

Denn: Der Druck auf die Vereine wächst. Bei der Verabschiedung des neuen „Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ hat die damalige Bundesjustizministerin Jutta Zypries (SPD) im Mai 2009 Sporttrainer ausdrücklich in die Reihe der Personengruppen aufgenommen, von denen Arbeitgeber künftig das so genannte erweiterte Führungszeugnis verlangen können. In diesem Zeugnis sind alle Sexualdelikte ohne Ansehen des Strafmaßes verzeichnet. Bisher waren nur Verurteilungen zu mehr als drei Monaten Haft oder 90 Tagessätzen Geldstrafe eingetragen. Das Gesetz ist inzwischen rechtskräftig.

Für viele Tätigkeiten sind Führungszeugnisse schon lange Voraussetzung. Allein beim Bürgeramt der Stadt haben 4300 Essener im ersten Quartal dieses 13 Euro teure Zeugnis vom Bundeszentralregister beantragt.