Essen. Fakt-Gründer war zur Vermögensauskunft bereit, wurde aber gebremst. Nun gibt es die Verabredung zum Termin – und einen neuen Prozess.

Vor dem Amtsgericht gelten allerlei Regularien, Bestimmungen, die Zivilprozessordnung, aber manchmal eben auch: Murphys Gesetz. Das handelt von der seufzenden Erkenntnis, dass manchmal eben „alles schiefgeht, was schiefgehen kann“, und so war das wohl im Falle von Hubert Schulte-Kemper, dem in finanziellen Nöten steckenden Ex-Bänker und Gründer der insolventen Fakt-Gruppe. Der sieht sich seit ein paar Tagen einem Haftbefehl gegenüber, den es so womöglich gar nicht gebraucht hätte.

Denn wie das Amtsgericht Marl am Mittwoch bestätigte, war der 78-jährige Ex-Unternehmer nach einigem Zögern sehr wohl bereit, die von mehreren Gläubigern geforderte Vermögensauskunft abzugeben, stellte dazu sogar einen konkreten Termin in Aussicht. Bei Gericht hatte man ihn aber im besten Willen mit dem Hinweis ausgebremst, dass die Akte gerade nicht vorliege. Geduld also.

Ein neuer Prozess vor dem Landgericht steht an: Es geht um mehr als 5,9 Millionen Euro plus Zinsen

„HSK“, wie ihn alle nennen, wartete also ab, was wiederum die Vollstreckungsrichterin offenbar als Weigerung missverstand und den Haftbefehl ausstellte. Immerhin, bevor Anfragen der Medien beantwortet wurden, zögerte das Marler Amtsgericht sicherheitshalber die Antwort etwas heraus, nicht wissend, dass Schulte-Kemper seit Pfingsten ein paar Tage auf der ostfriesischen Insel Norderney verbringt. Der Brief des Amtsgerichts erreichte ihn also nicht, und so passierte, was nicht passieren sollte: Er erfuhr vom Haftbefehl aus der Zeitung. Murphy eben.

Dabei herrscht für Schulte-Kemper kein Mangel an Ärger, denn in Kürze steht ein neuerlicher Termin vor dem Landgericht Essen an: Dort will der Kreditfinanzierer Swiss M Capital aus dem schweizerischen Zug mehr als 5,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen von zwei Familiengesellschaften Schulte-Kempers erstreiten. „HSK“ tritt in beiden Firmen neben seiner Tochter als Geschäftsführer in Erscheinung. Ob er auch vor Gericht erscheint, ist dagegen noch offen. Einen Bürgschaftsprozess im Januar 2023 jedenfalls schwänzte der Immobilien-Unternehmer – unentschuldigt, wie das Gericht damals befand und ein Versäumnisurteil sprach.