Essen. Es gibt eine Bewährungsstrafe für den Fan von Rot-Weiss Essen, der 2022 einen Böller geworfen hatte. Das entschied das Gericht in zweiter Instanz.

Nach dem Wurf eines sogenannten „Polenböllers“ im Stadion von Rot-Weiss Essen muss der Täter nun doch nichts ins Gefängnis. Das Landgericht hat die Strafe für den 29-Jährigen in zweiter Instanz auf eine zweijährige Bewährungsstrafe reduziert – gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwaltschaft. Die hatte zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis gefordert.

Es passierte in der 76. Minute, beim Stand von 1:1: Am 20. Februar 2022 hatte der Angeklagte den Böller auf Ersatzspieler von Preußen Münster geworfen. Zwei Spieler, die sich hinter dem Tor warmgelaufen haben, und der Athletiktrainer erlitten Knalltraumata. Auch ein Balljunge wurde verletzt. Das Spiel war damals abgebrochen worden.

„Sprengstoffexplosion“: Amtsgericht hatte zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis verhängt

In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht im Dezember 2022 zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis verhängt – wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Dieses Urteil ist in der Berufung nun gekippt worden. Zuvor hatte der Angeklagte erstmals ein Geständnis abgelegt und Schmerzensgeld angeboten. „Ich wollte auf keinen Fall, dass jemand verletzt wird“, sagte der 29-Jährige vor Gericht.

Verteidiger Andreas Kabut sprach von einer „aufgeheizten Situation“ und „großen Emotionen“. Der Angeklagte sei nun mal von „Kindesbeinen an Fan“, den Böller habe er auch nicht gezielt auf die Spieler geworfen. Wo der Knallkörper herkam, ist nicht ganz klar. Der Angeklagte will ihn im Stadion von anderen Fans erhalten haben.

„Keiner von uns will Bengalos oder Polenböller im Stadion sehen“, so Richterin Luise Nünning beim Urteil. Sie wertete die Tat als „Augenblicksversagen“. Weil der Angeklagte inzwischen auf einem guten Weg sei, habe er noch eine Chance verdient. Im Gegenzug muss er allerdings jeweils 2000 Euro Schmerzensgeld an die vier Opfer zahlen.