Essen. Der Marler, der mit einem Böllerwurf fast den Aufstieg von Rot-Weiss Essen verhindert hätte, soll ins Gefängnis. So lautet das Urteil.
Ein teurer Böllerwurf bei einem Spiel von Rot-Weiss Essen: Das Amtsgericht Essen will einen 29 Jahre alten Marler wegen dieser Tat im Gefängnis sehen.
Am Mittwoch verurteilte es ihn zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft, eine Strafe, bei der es keine Bewährung mehr gibt. Aus Sicht des Gerichtes hatte er sich des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.
Brisantes Duell um den Aufstieg
Am 20. Februar hatte er das Stadion an der Hafenstraße aufgesucht, wo Rot-Weiss Essen auf Preußen Münster traf. Ein brisantes Duell. Beide Mannschaften lagen in der Tabelle vorne, kämpften um den Aufstieg in die dritte Liga.
RWE führte mit 1:0, doch zwanzig Minuten vor Schluss gelang den Münsteranern der Ausgleich. Wenige Minuten später zündete ein "Polenböller" auf dem Rasen vor der alten Westkurve. Mehrere Auswechselspieler von Münster, die sich dort warmliefen, hielten sich schmerzverzerrt die Ohren zu. Der Schiedsrichter brach die Partie ab.
Münster bekam drei Punkte zugesprochen
Am grünen Tisch des Sportgerichtes bekam Münster die drei Punkte zugesprochen, der Aufstieg der Essener schien damit stark gefährdet. Außerdem musste RWE 15.000 Euro Geldstrafe zahlen. Am Ende der Saison hatte es dann doch gereicht für RWE, der Club lag knapp vor Münster.
Mit Hilfe von Fotos und Videos identifizierte die Polizei den Familienvater aus Marl als Böllerwerfer. Dabei halfen seine auffälligen Tätowierungen im Gesicht. Den szenekundigen Beamten war er nicht als gewaltbereiter Anhänger bekannt. Hinweise anderer Zuschauer aus dem Fanblock kamen nur spärlich. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen stets geschwiegen.
Fotos und Video reichen dem Gericht
Die Staatsanwaltschaft sah den 29-Jährigen als überführt an und forderte drei Jahre Gefängnis. Die Verteidigung fand die Beweisführung dagegen lückenhaft und beantragte Freispruch. Richter Stefan Groß erläuterte im Urteil, warum die beiden Schöffen und er dank der Aufnahmen keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hatten.
Kurz erläuterte er, warum der Marler auch bei einer niedrigeren Strafe keine Bewährung bekommen hätte. Er habe im Februar wegen zweier Vorstrafen unter Bewährung gestanden, sei deshalb ein Bewährungsversager. Verteidiger Andreas Kabut kündigte Berufung gegen das Urteil an.