Essen. 2.656 gültige Unterschriften hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens für die Hundewiese Moltkeplatz sammeln müssen. Sie lagen weit darunter.

Nun ist es amtlich: Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hundewiese Moltkeplatz in Essen ist deutlich gescheitert. Das hat der Leiter des Wahlamtes den Sprecherinnen des Bürgerbegehrens nach eingehender Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten jetzt mitgeteilt. „Die Prüfung der Eintragungen ergab, dass das erforderliche Unterschriftenquorum nicht erreicht ist“, schreibt Guido Mackowiak.

Diesen Ordner mit Unterschriften übergaben die Initiatoren des Bürgerbegehrens Hundewiese dem Wahlamt zur Prüfung.
Diesen Ordner mit Unterschriften übergaben die Initiatoren des Bürgerbegehrens Hundewiese dem Wahlamt zur Prüfung. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Knapp 2.700 gültige Unterschriften hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens vorweisen müssen, tatsächlich waren nur 1.384 Eintragungen gültig.

Das Ergebnis der Prüfung im Detail: Insgesamt wurden bis zum Stichtag (31. Juli 2023) 211 Unterschriftenlisten eingereicht, die 1.969 geprüfte Eintragungen enthielten.

Davon seien 585 Eintragungen nicht gültig gewesen. Der Hauptgrund: 401 Personen haben keinen Wohnsitz im Stadtbezirk I. Bei 67 Personen habe keine Kommunalwahlberechtigung bestanden, 91 Personen konnten nicht ermittelt werden, 22 haben mehrfach unterschrieben und bei vier Personen habe die Unterschrift gefehlt. Somit sind unterm Strich 1.384 Eintragungen gültig.

Wahlamt: Von 1.969 geprüften Unterschriften waren 585 ungültig

Anke Fehring ist eine von zwei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.
Anke Fehring ist eine von zwei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Nahezu doppelt so viele – nämlich 2.656 (sechs Prozent der am Stichtag ermittelten 44.254 Abstimmungsberechtigten im Stadtbezirk) – hätten es nach Angaben des Wahlamtes sein müssen. Eine reine Formalie dürfte die Abstimmung des Rates am 30. August über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens sein.

Auf Drängen des Kunstvereins am Moltkeplatz (KaM) hatte die Bezirksvertretung I Ende März mit großer Mehrheit entschieden, die Hundewiese am Moltkeplatz aufzugeben und die bereits vorhandene Hundewiese an der Richard-Wagner-Straße durch einen Zaun besser abzusichern. Den KaM-Wünschen entsprechend soll der Skulpturenpark auf dem Moltkeplatz dadurch besser geschützt sein.

Anke Fehring, eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, bedauert, dass die erforderlichen gültigen Eintragungen nicht zustande gekommen sind. Gleichwohl zeigten die knapp 1.400 gültigen Unterschriften, dass bei vielen Menschen im Quartier ein großes Interesse am Erhalt der Hundewiese bestehe.

Vehement tritt die Initiatorin der in Kreisen der Kunstfreunde häufig geäußerten Behauptung entgegen, die Kunst sei vor den Hunden dagewesen. „Die Wiese wird schon seit den 1960er Jahren als Hundewiese genutzt und mit Inkrafttreten des Landeshundegesetzes im Jahr 2000 wurde sie offiziell als solche deklariert.“ Die Wiese an der Richard-Wagner-Straße halten die Hundefreunde als Ersatz für den Moltkeplatz ungeeignet.

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