Essen-Stadtwald. Stadt informiert Bürger über die Konsequenzen einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung in Essen. Veränderungen müssen genehmigt werden.
- Die Diskussion um eine Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung geht weiter.
- Die Stadt informierte die Bürger über mögliche Konsequenzen.
- Dabei geht es auch um Barrierefreiheit und Energiewende.
Die historische Eyhof-Siedlung in Essen-Stadtwald bleibt ein Thema: Nachdem Abrisspläne bekannt geworden waren, informierte die Stadt jetzt gemeinsam mit dem Planungsbüro „Stadtguut“ über die Auswirkungen einer möglichen Erhaltungssatzung. Denn diese würden auch Privateigentümer treffen.
In der Versammlung ging es daher um bereits bestehende Anbauten, aber auch um künftige Veränderungen und was in Sachen Barrierefreiheit und Energiewende noch möglich sein wird.
Eigentlich war das Thema Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung im Rat für die Mai-Sitzung geplant. Wegen der noch ausstehenden Bürgerinformation hatten Stadtplanungsausschuss und Rat es dann von der Tagesordnung genommen. Rund 40 Interessierte nahmen das Angebot nun an. Martin Schlegel vom Stadtplanungsamt versicherte ihnen: Veränderungen wie Anbauten oder ausgebaute Gauben, die in der Vergangenheit genehmigt wurden, haben Bestandsschutz.
Einige Gebäude der Essener Eyhof-Siedlung sind vom Abriss bedroht
Die Vertreterinnen und Vertreter von „Stadtguut“ erläuterten das Ziel der Satzung. Das Büro war mit einem Gutachten und dem Entwurf der Erhaltungssatzung beauftragt worden und hatte nach der Bürgerbeteiligung im Dezember die Anregungen der Anwohner eingearbeitet. „Es geht um die Bewahrung des Vorhandenen und nicht darum, etwas Neues zu verhindern“, so der Moderator Thorsten Schautz-Ellsiepen von „Stadtguut“.
Er betonte das wiederholt, denn vielen Bürgern ging es auch bei diesem Treffen in erster Linie um den seit Jahren im Raum stehenden Abriss von sechs Häusern an der Angerstraße. Ende 2019 war bekannt geworden, dass die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft die rund 100 Jahre alten Gebäude abreißen und durch Neubauten ersetzen will. Die Bürger befürchten nicht nur den Verlust ihrer Wohnungen, sondern auch die Zerstörung des städtebaulichen Ensembles. Dagegen hatte eine Bürgerinitiative eine Unterschriftensammlung gestartet.
Der Protest gegen diese Pläne wurde bei der aktuellen Versammlung in der evangelischen Kirche Rellinghausen noch einmal deutlich. „34 bezahlbare Wohnungen gegen 44 teure zu tauschen, kann nicht sein“, beklagte Kunsthistorikerin und Eyhof-Bewohnerin Hannah Feldhammer. Sie betonte, dass sich eine solche Satzung beispielsweise im Moltkeviertel bereits bewährt habe und plädierte für einen schnellen Beschluss der Erhaltungssatzung. „Wir wollen schließlich das 100-Jährige und nicht die Beerdigung der Siedlung feiern.“
Bauliche Veränderungen müssten genehmigt werden
Ein im Publikum sitzender Vertreter der Wohnungsgenossenschaft erklärte, dass man bisher weder einen Bauantrag gestellt noch konkrete Pläne habe. Man wolle auch nicht gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen und sich dann „freikaufen“. Das nämlich befürchteten einige Bürger, als von lediglich bis zu 30.000 Euro die Rede war, mit denen Verstöße gegen die Vorschriften sanktioniert werden sollen.
Viele Bewohner der Siedlung wünschen sich daher offenbar, dass die Politik der Erhaltungssatzung zügig zustimmt. Die Ratsvertreter Sven Köhler (CDU), Lisa Mews (Grüne) und Heike Kretschmer (Linke) machten den Bürgern durchaus Hoffnung, dass dies nach der politischen Sommerpause passieren könnte. Die Satzung wird gültig, wenn sie politisch beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Wenn es so kommt, müssen bauliche Veränderungen wie Gaubenausbau, Rampen, der Bau von Gartenhäusern oder Fahrradschuppen, die Installation von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen im Sinne der Satzung genehmigt werden. Das gilt dann allerdings auch für sämtliche Häuser im Privateigentum in der Siedlung. Die Stadt werde die Bürger bei solchen Vorhaben beraten. Was genau erlaubt sein wird und was nicht, dazu wollte sich Schlegel noch nicht äußern.
„Aber die Energiewende ist so wichtig, dass ich davon ausgehe, dass zum Beispiel Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen genehmigt werden können“, so der Stadtvertreter. Das gelte vor allem, wenn solche Anlagen nicht straßenseitig installiert würden und das Gesamtbild der Siedlung nicht deutlich beeinflussten. Eine Erhaltungssatzung würde laut Schlegel sogar besondere Fördermöglichkeiten eröffnen.
Auch zur Barrierefreiheit gab es Fragen: Etliche Eingänge in der Eyhof-Siedlung sind nur über Stufen zu erreichen. Eine Bürgerin sorgte sich um die Folgen der Satzung. Sie müsse womöglich aus ihrem Haus ausziehen, wenn sie irgendwann keine Treppen mehr gehen könne. Der Stadtvertreter ging auch in diesem Fall davon aus, dass es später rückbaubare Lösungen geben werde, die auch mit einer Erhaltungssatzung vereinbar seien.
Bauanträge können derzeit für zwölf Monate zurückgestellt werden
Treppenlifte oder Ähnliches könne man möglicherweise an der Rückseites des Hauses anbringen, wo sie weniger störten. In den Häusern blieben Veränderungen sowieso Sache der Eigentümer. Eine Erhaltungssatzung werde aus fünf oder sechs Paragrafen, aus Karten- und Textteil bestehen und nur für das äußere Erscheinungsbild der Siedlung gelten, erläuterte Schlegel.
„Kommt die Satzung nicht, wird über Bauanträge – wie bisher auch – auf der Grundlage des Baugesetzes oder anderer bestehender Regelungen entschieden“, so Schlegel. Die Sorge der Bürger, dass bis zur Verabschiedung einer solchen Satzung womöglich bereits Tatsachen geschaffen werden könnten, wies der Stadtvertreter zurück. Es gebe die Möglichkeit, Bauanträge deshalb bis zu zwölf Monate zurückzustellen.