Essen. Zum Ferienbeginn warnt die Bundespolizei vor Brückensprüngen in Kanäle und Seen. Das könne teuer werden – oder sogar tödlich ausgehen.
Zum Start der Sommerferien und bei steigenden Temperaturen suchen auch viele Essener und Essenerinnen nach einer Abkühlung im Wasser – oft in der Ruhr, in Kanälen oder am Badesee. Erfahrungsgemäß springen dann vor allem Jugendliche auch wieder von Brücken und anderen Bauwerken ins Wasser. Davor warnt die Bundespolizei jetzt eindrücklich.
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„Leider gibt es im Ruhrgebiet immer wieder Personen, denen der Besuch im Freibad oder am Badesee zu langweilig ist, weshalb sie sich eine andere Möglichkeit suchen und von Eisenbahnbrücken springen, wie zum Beispiel in den Rhein-Herne-Kanal“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Bundespolizei (9.7.2024). Und weiter: „Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten.“
Riskant seien solche Sprünge nicht nur, weil man sich mit der Tiefe der Gewässer verschätzen könne oder Gegenstände übersehe, die im Brückenbereich im Wasser treiben. „Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein: Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden“, mahnt die Bundespolizei.
Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen
Wenn Züge eine Schnellbremsung einleiten müssen, weil sich Personen im Gleisbereich aufhalten, könne der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein. „Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden“, betont die Behörde. „Ebenfalls wird beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro fällig.“
Außerdem könne man beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen in eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn geraten. Die Oberleitung stehe unter einer Spannung von 15.000 Volt: „Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.“ Dieser kann schwerste, im schlimmsten Fall tödliche Verbrennungen verursachten.
Ruhrverband warnt vor lebensgefährlichem Risiko
Auch der Ruhrverband warnt regelmäßig vor riskanten Sprüngen von Brücken und anderen Bauwerken: „Auch wenn die Versuchung einer schnellen Abkühlung groß ist: ,Überhitzte Gemüter‘ gehen ein lebensgefährliches Risiko ein, nur um den kurzzeitigen Thrill genießen zu können!“
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Im vergangenen Jahr ergänzte der Ruhrverband die Warnung, nicht von Brücken und Mauern in die Ruhr zu springen, um einen Hinweis: Man werde nun verschärft gegen junge Leute vorgehen, die waghalsige Sprünge in unbekannte Gewässer machen. Mit den Strafen wolle man vor allem „riskante Nachahmungstaten“ verhindern.
Schon zu Beginn der Sommersaison 2023 hatte der Ruhrverband gegen einige Jugendliche, die von den Dächern des Fischliftsystems und der Wehrbrücke in die Schleusenkammer am Baldeneysee gesprungen waren, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Die Gruppe hatte die Sprünge gefilmt und ein Video ins Netz gestellt.
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Formal ging es in der Anzeige um das Um- bzw. Überklettern von Absperrungen, um in Bereiche zu gelangen, die für die Öffentlichkeit gesperrt sind. Der Verband betonte in einer Pressemitteilung allerdings, dass es ihm nicht darum gehe, das unbefugte Betreten seines Betriebsgeländes zu ahnden. „Vielmehr ist dieses konsequente Vorgehen notwendig, um Jugendliche zu schützen, die sich von dem Video zur Nachahmung dieser absolut lebensgefährlichen Aktion angestachelt fühlen könnten“, heißt es da.
Videos befeuern den lebensgefährlichen Trend
Schließlich würde der „lebensgefährliche Trend“ regelmäßig durch Videos befeuert, die riskante Manöver zeigen und in sozialen Netzwerken viral gehen. Im aktuellen Fall habe man daher den Betreiber der Videoplattform aufgefordert, das Video wegen des Verstoßes gegen seine Richtlinien zu löschen.
Der Verband weist darauf hin, dass prinzipiell jeder Sprung ins Wasser ein gewisses Risiko berge, weil etwaige Hindernisse unter der Wasseroberfläche nicht zu erkennen seien. Bei den Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands sei diese Gefahr sogar erheblich größer, weil es zu betrieblich bedingten Stauspiegelschwankungen komme: „Daher kann eine Stelle, die gestern vielleicht noch tief genug war, schon heute oder morgen zu flach sein und ein Sprung zu schwersten oder sogar tödlichen Verletzungen führen!“
Ruhrverband warnt: Das Springen von Brücken ist verboten
Der „lebensgefährliche Leichtsinn sei in jedem Sommer bei Sprüngen von der Delecker und der Körbecker Brücke sowie dem Delecker Steinbruch am Möhnesee und dem Vordamm Amecke am Sorpesee zu beobachten, aber eben auch an den Gewässern auf Essener Stadtgebiet. „Selbst Sprünge von der Kupferdreher Eisenbahnbrücke in den Baldeneysee wurden schon beobachtet – dabei ist das Wasser an dieser Stelle gerade einmal 1,70 Meter tief“, warnt der Ruhrverband.
Man weise daher noch einmal eindringlich darauf hin, dass das Springen von Brücken oder anderen Bauwerken in die Gewässer des Ruhrverbandes „grundsätzlich untersagt ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann“. Wer Hausfriedensbruch begehe und ihn auch noch im Internet oder anderswo publik macht, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Dieser Text wurde schon einmal im September 2023 veröffentlicht und im Juli 2024 aktualisiert und erweitert.
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