Essen. Essener Hausbesitzer erhalten bald von der Stadt Geld, wenn sie neue Heizungen einbauen oder ihr Gebäude modernisieren. Diese Zuschüsse gibt es.

Die Stadt Essen will den Energieverbrauch in den Gebäuden deutlich senken und legt daher ein neues Förderprogramm auf. Ab 1. Juli können Immobilienbesitzer Zuschüsse für energetische Modernisierungen beantragen. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Vor allem für die Erneuerung der Heizungstechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es Geld. Unter anderem werden die Dämmung an Dächern, Fassaden oder Kellerdecken, der Austausch von Fenstern und Hauseingangstüren gefördert. Wichtig ist, so betont die Stadt, dass ausschließlich nachhaltige Baustoffe und Heizungssysteme ohne fossile Energieträger förderfähig sind.

Für dieses Jahr hat die Stadt rund 1,73 Millionen Euro aus eigenen Mitteln für das neue Förderprogramm eingeplant. Nach Möglichkeit soll das Budget aber noch mit Hilfe von Drittmitteln um weitere 2 Millionen Euro auf dann insgesamt rund 3,73 Millionen Euro erhöht werden.

Essen will Modernisierung von Heizungen und Gebäuden längerfristig fördern

Das Förderprogramm soll voraussichtlich bis zum Jahr 2030 fortgeführt und auch weiter aufgestockt werden, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Förderprogramme der Nachbarstädte hätten gezeigt, dass damit die jährliche Modernisierungsrate angehoben werden kann. Die Stadt Bottrop beispielsweise habe die Modernisierungsrate auf durchschnittlich 3,3 Prozent steigern können – der bundesweite Durchschnitt liegt derzeit bei circa 1,4 Prozent pro Jahr.

Das Förderprogramm der Stadt Essen trifft – wenn auch zufällig – gleichzeitig auf die Heizungspläne der Bundesregierung. Diese will ab dem kommenden Jahr den Einbau neuer Heizungen nur zulassen, wenn diese zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Hausbesitzer, die dann ihre Heizung erneuern müssen, bedeutet dies deutliche Mehrkosten beispielsweise für den Einbau von Wärmepumpen. Auch die Bundesregierung will den Umstieg unabhängig von Förderprogrammen in den Städten finanziell unterstützen.

Die wichtigsten Fragen zum Essener Förderprogramm:

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen aber auch Stiftungen und Vereine.

Wie viel Geld gibt es für welche Modernisierungsmaßnahmen?

Im Förderzeitraum können mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen pro Gebäude gestellt werden. In einem Kalenderjahr werden jedoch maximal 10.000 Euro pro Gebäude gefördert.

  • Wärmepumpen mit hydraulischem Abgleich: 2000 Euro
  • Anschluss an ein Fern-/Nahwärmenetz: 1000 Euro
  • Biomasseanlagen mit hydraulischem Abgleich: 1500 Euro
  • Hydraulischer Abgleich (Einzelmaßnahme): 200 Euro

Diese pauschalen Fördersätze gelten für Ein- bis Zweifamilienhäuser. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten wird der Fördersatz um 100 Prozent erhöht.

Des Weiteren gelten folgende Förderregeln für Modernisierungen an der Gebäudehülle:

  • Dämmung Dach bzw. oberste Geschossdecke: 40 Euro pro qm
  • Erneuerung von Fenstern: 80 Euro pro qm
  • Ertüchtigung von Fenstern: 40 Euro pro qm
  • Dämmung der Außenfassade: 40 Euro pro qm
  • Dämmung Kellerdecke: 20 Euro pro qm
  • Hauseingangstür, Außentür (je Stück): 250 Euro
  • Dämmung/Austausch/Einbau Rollladenkasten (je Stück): 40 Euro

Zusätzlich gibt es für den Tausch von Kohle-, Öl- und Nachtspeicherheizungen gegen erneuerbare Energien einen Bonus von 500 Euro, wer seine Heizung erneuert und zusätzlich Verbesserungen am Gebäude vornimmt, bekommt ebenfalls einen Bonus von 500 Euro. Auch eine Energieberatung wird mit 100 Euro unterstützt.

Maßnahmen, deren Förderung – bezogen auf ein Gebäude – die Summe von 100 Euro unterschreiten, werden nicht gefördert. Dort gilt die Bagatellgrenze.

Wie kommt man an das Geld?

Der Antragsstellung ist online mittels des Formblattes „Antrag auf Förderung der energetischen Sanierung“ bei der Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Agentur, einzureichen. Dem Antrag ist ein gültiges Angebot über die geplanten Leistungen, beispielsweise für den Kauf, die Installation oder die Inbetriebnahme beizufügen. Wenn der vollständige Antrag bei der Stadt Essen eingereicht wurde, darf der Auftrag auf eigenes Risiko erteilt werden, heißt es. Die Förderung gilt jedoch erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides als genehmigt.

Für die Auszahlung des Förderbetrages sind das Auszahlungsformular, die Rechnung eines Fachbetriebes, der Nachweis über bezahlte Rechnungen und ein Protokoll mit Fotodokumentation der jeweiligen Maßnahmen vorzulegen.

Dem Hauseigentümer bleiben nach Eingang des Zuwendungsbescheides zwölf Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Danach erlischt der Anspruch auf Förderung.

Welche weiteren Bedingungen gibt es?

Für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle müssen die Immobilien, gerechnet ab dem Antragsjahr, vor mindestens 20 Jahren erbaut worden sein.

Der Austausch des Heizungssystems wird nur dann gefördert, wenn dieses, gerechnet ab dem Antragsjahr, vor mindestens 15 Jahren installiert wurde. Der Austausch von Kohle-, Öl- und Nachtspeicherheizungen ist von dieser Voraussetzung ausgenommen. Diese dürfen jünger als 15 Jahre sein.

Das Förderprogramm endet, sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, spätestens aber zum 31. Dezember 2023.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte auf den Seiten der Stadt Essen.

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