Essen. Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist vorbei. Doch noch immer sind viele Grundstückseigentümer säumig. Was das Finanzamt nun rät.
Obwohl die Frist am 31. Januar 2023 abgelaufen ist, haben zehntausende Grundstückseigentümer in Essen ihre Grundsteuererklärung nicht abgegeben. Die Bilanz der beiden Finanzämter in der Stadt fällt ernüchternd aus: „In den beiden Essener Finanzämtern liegen insgesamt 120.000 Erklärungen vor, rund 72 Prozent“, teilte Martin Schwabe, Leiter des Finanzamts Essen-Süd am Mittwoch mit. In Essen müssen im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform rund 160.000 bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewertet werden.
Die Säumigen müssen jetzt mit Folgendem rechnen: „Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, werden wir mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung auffordern“, so Schwabe.
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Verweigert ein Eigentümer danach immer noch die Erklärung, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das kann auch zuungunsten des Betroffenen ausfallen. Unabhängig davon, so die Finanzverwaltung, bleibe die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung bestehen.
Für Eigentümer kann das auch teuer werden. Wie Schwabe betont, kann die Finanzverwaltung einen Verspätungszuschlag festsetzen. Auch ein Zwangsgeld ist möglich.
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Deshalb appelliert Schwabe an Säumige: „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich.“ Des Weiteren stehe die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Auch die Grundsteuer-Hotline bleibt besetzt: Die Hotline ist unter 0201-1894-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.