Die härtere Gangart der Stadt gegen potenzielle Steuersünder scheint sich auszuzahlen. Binnen zwei Werktagen meldeten sich über 300 Hundehalter.
Die Ankündigung verschärfter Hundesteuer-Kontrollen in Essen hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Mehr als 300 Halter, darunter vermutlich viele säumige Zahler, sind allein in den ersten beiden Tagen nach Bekanntwerden der härteren Gangart von Ordnungs- und Steueramt bei der Kommune vorstellig geworden, um ihre Vierbeiner freiwillig anzumelden. Dies berichtete die Stadt auf Nachfrage dieser Zeitung.
Ein Bußgeld in Höhe vonbis zu 5000 Euro droht
Erstmals machen Einsatzkräfte des Ordnungsamtes sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Hundesteuer des Fachbereichs Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt in dieser Form gemeinsame Sache. „Vergleichbare Aktionen gab es in der Vergangenheit nicht“, bestätigt Stadtsprecher Patrick Betthaus. Dabei geht die „Taskforce Fiffi“ gezielt vor: Es werden im gesamten Stadtgebiet vor allem Park-und Grünanlagen sowie Hundewiesen, aber auch Orte überprüft, die dem Kommunalen Ordnungsdienst durch regelmäßige Verstöße durch freilaufende Hunde bekannt geworden sind.
Wer auf Verlangen keine gültige Steuermarke vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro, warnt die Stadt. Die Hundesteuer sei eine Gemeindesteuer und zähle zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden seien und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt Essen fließen.
Mit der Hundesteuer werde vorrangig das ordnungspolitische Ziel verfolgt, die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Vierbeiner zu begrenzen. Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.
„Sollte es im Rahmen der Kontrollen zu eindeutigen Feststellungen von Besteuerungstatbeständen kommen, wird die Stadt Essen entsprechende Steuerbescheide erlassen und diese den Hundehaltern bekannt geben“, erklärt Betthaus. Wer seiner finanziellen Verpflichtung nicht nachgekommen sei, werde angemahnt, die ausstehenden Zahlungen zu leisten. Bei Totalverweigerern prüft und veranlasst die Stadt gegebenenfalls sogenannte Beitreibungsmöglichkeiten, die das Steuergesetz vorsieht.
Wie Betthaus betonte, dienten die verschärften Kontrollen in erster Linie der Steuergerechtigkeit – im Interesse all jener Essenerinnen und Essener, die ihre vierbeinigen Familienmitglieder korrekt angemeldet haben. Und es sei geplant, „derartigen Aktionen eine gewisse Regelmäßigkeit einzuräumen“.
Es gibt auch eine Befreiungvon der Zahlungspflicht
Rund 26.000 Hunde sind in Essen ordnungsgemäß bei der Stadt registriert. Wie hoch die Dunkelziffer der nicht angemeldeten Tiere ist, weiß im Rathaus niemand. Da gebe es keine verlässlichen Erfahrungswerte, heißt es
Die An- und Abmeldung eines Hundes in Essen kann schriftlich, persönlich oder digital beim Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt Essen erfolgen. Den Zugang zum Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf www.essen.de/hundesteuer. Zudem kann dort die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Essen aufgerufen werden.
Aus der geht unter anderem hervor, welche Summen jährlich fällig werden: für einen Hund 156 Euro, für zwei 216 Euro je Tier, für drei Hunde 252 Euro pro Fellnase. Wer einen sogenannten gefährlichen Hund hält, muss bis zu 855 Euro berappen. Es gibt unter gewissen Umständen aber auch Befreiungen von der Zahlungspflicht.
Nach Angaben von Landesstatistikern hat die Stadt Essen allein im ersten Halbjahr 2021 so rund 2,5 Millionen Euro eingenommen. Zum Vergleich: In Düsseldorf waren es 1,4, in Duisburg 1,1 und in Mülheim etwa 787.000 Euro. In Essen einen Hund zu halten, ist ein tierisch teures Vergnügen. Die Ruhrgebietsmetropole rangiert unter den Top Ten der Städte mit den höchsten Hundesteuersätzen in Nordrhein-Westfalen ganz weit vorne.