Essen. 26.000 Hunde sind in Essen gemeldet. Doch die Zahl der Halter, die die fällige Steuer nicht zahlen, ist groß. Das will die Stadt nicht hinnehmen.
In Essen zahlen die Halter von rund 26.000 Hunden brav die Steuer, die für ihre Vierbeiner fällig wird. Doch die Zahl derer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ihr Tier innerhalb von 14 Tagen beim Steueramt anzumelden, ist groß. Die Stadt sprich von einer hohen Dunkelziffer und kündigt deshalb für die kommenden Wochen verschärfte Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) auf den Straßen an.
Wer auf Verlangen keine gültige Steuermarke vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro, warnt die Stadt. Die Hundesteuer sei eine Gemeindesteuer und zähle zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden seien und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt Essen fließen.
Mit der Hundesteuer werde vorrangig das ordnungspolitische Ziel verfolgt, die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Vierbeiner zu begrenzen. Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, so die Stadt.
Die Stadt räumt eine Übergangsfrist ein
Den Haltern, die bislang säumig waren, soll nun die Gelegenheit gegeben werden, die fälligen Zahlungen nachzuholen. Zwar müsse die Hundesteuer bei rückwirkender Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden. Es wird jedoch zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen.
Die An- und Abmeldung eines Hundes in Essen kann schriftlich, persönlich oder digital beim Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt Essen erfolgen. Den Zugang zum Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf www.essen.de/hundesteuer. Zudem kann dort die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Essen aufgerufen werden.
Aus der geht unter anderem hervor, welche Summen jährlich fällig werden: für einen Hund 156 Euro, für zwei 216 Euro je Tier, für drei Hunde 252 Euro pro Fellnase. Wer einen sogenannten gefährlichen Hund hält, muss bis zu 855 Euro berappen.