Essen. Die Missbrauchstaten des Essener Skandal-Priesters Peter H. erschüttern die Kirche. Klagen in Deutschland treffen auch den Vatikan.
Die Missbrauchstaten des kürzlich aus dem Klerikerstand entlassenen Essener Skandal-Priesters Peter H. haben eine weitere Klage gegen Ex-Papst Benedikt XVI. ausgelöst. Ein 38 Jahre alter Mann aus Bayern klagt vor dem Landgericht Traunstein nicht nur gegen den pädophilen Täter Peter H. Opferanwalt Andreas Schulz aus Berlin macht in seiner Klageschrift auch das Erzbistum München und Freising und damit die früheren Erzbischöfe Joseph Kardinal Ratzinger und Kardinal Wetter für die Missbrauchsfälle mitverantwortlich.
Ratzinger, der spätere Papst Benedikt, soll den vom Ruhrbistum abgeschobenen Essener Geistlichen Anfang der 1980er Jahre in sein Münchener Bistum aufgenommen haben. Trotz der eindringlichen Warnung von Fachleuten durfte H. als Kaplan von Garching weiterhin mit Kindern arbeiten – mit fatalen Folgen: Obwohl unter Aufsicht stehend und 1986 bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wurde der aus Gelsenkirchen stammende Peter H. (Jahrgang 1947) immer wieder rückfällig.
Alkohol, Pornofilme und sexuelle Dienstleistungen zur Vergebung von Sünden
Das jetzt 38 Jahre alte Opfer war damals zwischen und elf und zwölf Jahre alt. Der inzwischen in Essen-Schönebeck lebende Priester habe dem Schüler Pornofilme gezeigt und ihn sexuell missbraucht. Rechtsanwalt Andreas Schulz ist sich sicher, dass es Peter H. meistens auf Minderjährige abgesehen habe, die aus instabilen familiären oder sozialen Verhältnissen kamen. Der Ex-Geistliche habe seinen Opfern Alkohol gegeben und als Beichtvater von ihnen sexuelle Dienstleistungen zur Vergebung angeblicher Sünden verlangt.
Zu H.s Opfern im Ruhrbistum zählt Wilfried Fesselmann, der in Essen aufwuchs und heute in Gelsenkirchen lebt. Die Missbrauchstaten ereigneten sich in Rüttenscheid. Ein weiteres Opfer ist der Bottroper Markus Elstner. Auch in diesen beiden Fällen will der Berliner Opferanwalt Ex-Papst Benedikt vor Gericht bringen. „Die jeweilige Klage ist in Bearbeitung und wird zeitnah beim Zuständigen eingereicht werden“.
Opferanwalt aus Berlin droht mit Millionenklage vor US-Gerichten
Die Frage der Verjährung ist seiner Auffassung nach nicht entscheidend für den Feststellungsanspruch. „Sollte ein deutsches Zivilgericht entscheiden, dass die Feststellungsklage unzulässig ist, wird die Rechtsverfolgung in den USA stattfinden“, sagt Schulz und droht damit unverhohlen mit einer vor US-Gerichten üblichen Millionenklage. „Eine Option, die für das Bistum Essen nicht kalkulierbare Risiken bedeuten kann“, fügt er hinzu.
Die jetzt am Landgericht Traunstein eingereichte Klage ziehe den damaligen Erzbischof und früheren Papst zu Recht zur Verantwortung, findet Wilfried Fesselmann: „Joseph Kardinal Ratzinger hätte Peter H. frühzeitig stoppen und weitere Opfer verhindern können.“
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