Essen. In Medizin und Pflegewesen wurden trotz der Impfpflicht keine Strafen gegen ungeimpfte Mitarbeiter verhängt. Unbezahlte Freistellung möglich.

Die Zahl der Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegewesen, die keinen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus haben, liegt in Essen bei fast 1200. So viele wurden von ihren Arbeitgebern an das Gesundheitsamt der Stadt gemeldet. Bevor ihnen Strafen drohen, werden die Betroffenen laut Stadt erstmal angehört.

In Essen fallen rund 50.000 Beschäftigte unter die Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft Beschäftigte von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten. Nach einer Schätzung der Stadt unterliegen in Essen rund 50.000 Beschäftigte der Impfpflicht. Bis Ende März mussten die Einrichtungen all jene melden, die nicht gegen Corona geimpft sind.

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Über das städtische Meldeportal nannten 187 Betriebe 1034 Ungeimpfte. Im Landesportal seien weitere 124 Personen gemeldet worden, die in Essen arbeiten. Macht zusammen 1158: Bei etwa 50.000 Impfpflichtigen entspräche das einem Anteil von gut zwei Prozent. Anders gesagt: Die Impfquote läge in den betroffenen Berufsgruppen bei fast 98 Prozent.

Gesundheitsamt kann Meldungen bis Ende Mai prüfen

Wie Stadtsprecherin Silke Lenz sagt, arbeiten 473 der Ungeimpften in einem der Essener Krankenhäuser, 272 in Senioren- und Pflegeheimen sowie 50 bei ambulanten Pflegediensten. Noch können sie ihrer Tätigkeit weiter nachgehen: „Bisher wurden keine Verstöße gegen die Impflicht geahndet.“

Vielmehr habe man die Betroffenen schriftlich aufgefordert, einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 vorzulegen. Wurde dieser nicht fristgerecht vorgelegt, habe man ein Anhörungsschreiben an den Mitarbeiter und seine Einrichtungsleitung geschickt. „Nach erfolgter Anhörung ist ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot im Einzelfall zu prüfen“, erklärt Silke Lenz. Laut Erlass haben die Gesundheitsämter noch bis 31. Mai Zeit, die Meldungen zu prüfen.

Krankenhäuser halten sich raus: Gesundheitsamt ist am Zug

Die Krankenhäuser verweisen auf die gesetzliche Grundlage und halten sich ansonsten aus dem Verfahren raus. „Der Ball liegt im Feld der Gesundheitsämter“, sagt Achim Struchholz, Sprecher des Uniklinikums. Gemeldet seien alle Ungeimpften, wie es Vorschrift ist. Bis hier eine Entscheidung gefällt ist, werden die Mitarbeiter unter den üblichen Vorsichtsmaßnahmen ganz normal weiter eingesetzt. Die Impfquote im Uniklinikum läge mittlerweile bei 98 Prozent.

Ähnlich hält es beispielsweise das Krupp-Krankenhaus. „Solange wir keine andere Meldung bekommen, arbeiten alle Betroffenen weiter“, sagt Sprecherin Hille Ahuis, die die Zahl der Ungeimpften im Haus auf rund zwei Prozent schätzt – das wären rund 60 Mitarbeiter.

Auch im Elisabeth-Krankenhaus Essen sind rund 98 Prozent der Mitarbeitenden gegen Corona immunisiert, berichtet Sprecherin Dorothee Renzel. Die nicht immunisierten Mitarbeitenden seien an das Gesundheitsamt der Stadt Essen gemeldet worden. „Die Entscheidung des Gesundheitsamtes warten wir ab. Im Falle eines Tätigkeitsverbots für diese Mitarbeitenden, werden diese unbezahlt zuhause bleiben.“ Aktuell seien keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen vorgesehen.