Essen. Im März kommt die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsberufe. Überprüfen sollen sie die Gesundheitsämter. Essen steht vor einer Riesenaufgabe.
Im Essener Gesundheitsamt haben die Vorbereitungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht begonnen, die ab dem 16. März gelten wird. Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten und Arztpraxen müssen bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die keinen Nachweis erbringen, sollen laut Bundesgesundheitsministerium von den Einrichtungen ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses müsste dann weitere Schritte einleiten. Andernorts regt sich bereits Protest gegen diese Zusatzaufgabe.
Das Gesundheitsamt sei schon mit Aufgaben wie der Kontaktnachverfolgung von Corona-Erkrankten massiv belastet, erklärte etwa ein Sprecher von Essens Nachbarstadt Bottrop. Zu der neuen Aufgabe, die Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen zu kontrollieren, sagte er: „Das ist jenseits aller Möglichkeiten.“ So müsse die Stadt zum Stichtag Hunderte Einzelfallprüfungen übernehmen – und ggf. entsprechende Konsequenzen einleiten. Im Gesetz heißt es: „Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot [...] aussprechen.“
Allein die Universitätsmedizin Essen hat 10.000 Beschäftigte
Das bedeute nicht nur einen enormen Arbeitsaufwand, sondern werfe auch weitere Fragen auf: Etwa wer die Verantwortung trage, wenn durch die Tätigkeitsverbote die Arbeit von Krankenhäusern oder Arztpraxen gefährdet werde. Oder wer die Verbote überhaupt kontrollieren solle. Wegen solcher Unklarheiten hat die Nachbarstadt Schreiben an Land und Bund auf den Weg gebracht.
„Die meisten Fragen können wir noch nicht beantworten, weil es bisher zu dem Gesetz noch keine weiteren Ausführungen gibt“, teilt Essens Stadtsprecherin Silke Lenz mit. Am Gesundheitsstandort Essen betrifft die neue Impfpflicht allein an der Universitätsmedizin 10.000 Beschäftigte – bei einer Impfquote von bisher 95 Prozent müssten schon dort 500 Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Dazu kommen drei weitere Krankenhausverbünde mit ihren verschiedenen Standorten, Arztpraxen, Pflegeheime und -dienste. Die Kontrolle der Impfpflicht bedeutet demnach eine Riesenaufgabe.
Wieweit diese mit dem – während der Pandemie aufgestockten – Personal des Gesundheitsamtes zu leisten ist, mag die Stadt noch nicht beantworten. „Wir sind aber natürlich in Vorbereitung auf das Thema – sowohl für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen“, sagt Silke Lenz.
Städtetag will offene Fragen zur Kontrolle der Impfpflicht klären
Kommende Woche wird es Gespräche des Städtetags mit dem zuständigen Landesministerium geben. Auch Essens Gesundheitsdezernent Peter Renzel kann sich dann für eine für die Kommunen praktikable Umsetzung der Impfpflicht einsetzen: Er ist Mitglied der zuständigen Arbeitsgruppe des Städtetags NRW.