An Rhein und Ruhr. Die Gewerkschaft Verdi rechnet mit bis zu 2000 Kündigungen allein in NRW. Krankenhausgesellschaft begrüßt Vorhaben der Ampel-Parteien.
Die Pläne der Ampel-Parteien zu einer Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen könnten den Pflegenotstand weiter verschärfen. In NRW droht die Kündigung von bis zu 2000 Pflegenden, falls die Teil-Impfpflicht eingeführt wird, warnt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.
Der Bundestag debattierte am Dienstag in erster Lesung über die Einführung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sollte das Gesetz wie im Entwurf vorgesehen durchkommen, müssen die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen, aber auch in Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Rettungsdiensten bis zum 15. März vorweisen, dass sie entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind. SPD, Grüne und FDP begründen ihr Vorhaben mit einer „relevanten Impflücke“ in den Einrichtungen. So seien bundesweit in den Altenheimen erst 82 Prozent der Pflegekräfte geimpft.
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Der Verdi-Landesverband hält „die Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen für falsch und kontraproduktiv“, so Jan von Hagen, Gewerkschaftssekretär für die Pflegeberufe. „Das wird die Impfquote nicht wesentlich erhöhen, aber es wird Menschen geben, die diesen Bereich dann verlassen werden.“ Sollte die Impfpflicht kommen, rechnet von Hagen damit, dass bis zu 2000 Pflegende in Heimen das Handtuch werfen. Das wäre ein Prozent der Pflegekräfte in NRW. „Diese Menschen verlassen dann ein ohnehin völlig überlastetes System.“
Auch beim Lobbyverband der privaten Heim-Betreiber bpa herrscht Skepsis. Zwar sei man offen für eine Teil-Impfpflicht. Aber „eine berufsbezogene Impfpflicht kann in der Pandemiebekämpfung nur eine überschaubare Wirkung haben“, gibt der Landesvorsitzende Bernhard Rappenhöner zu Bedenken. Unter der Hand hört man aus dem Verband zudem ebenfalls Bedenken, dass prinzipiell impfunwilliges Pflegepersonal gegebenenfalls den Beruf aufgeben wird.
Die Krankenhausgesellschaft NRW begrüßt die geplante Regelung hingegen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. In den Kliniken an Rhein und Ruhr liege die Impfquote unter den Mitarbeitenden ohnehin bei über 90 Prozent. Derzeit werde juristisch geprüft, wie mit Mitarbeitern umzugehen sei, die eine Impfung trotz der Einführung einer Impfpflicht verweigerten. „Im Prinzip dürfen diese Leute dann ja nicht mehr weiterbeschäftigt werden.“