Essen. Ein schwerbehinderter Essener wurde von einem Ruhrbahnbus nicht mitgenommen, sein Scooter sei dafür nicht zugelassen. Der Fahrgast widerspricht.
Bernd Perseca ist nach mehreren Schlaganfällen zu 100 Prozent schwerbehindert. Weil er dennoch so mobil sein will wie möglich, hat er sich im vergangenen Jahr einen E-Scooter zugelegt. Als er dieser Tage mit seinem Gefährt einen Linienbus der Ruhrbahn nehmen will, hatte er nach eigenen Worten ein sehr unschönes Erlebnis. Bernd Perseca schildert es so:
An der Bushaltestelle Sulterkamp in Essen-Bergeborbeck wartet er auf die Linie 170 nach Borbeck. Als der Bus an der Haltestelle hält, bittet Perseca den Busfahrer, die Klapprampe auszufahren, damit er mit seinem Elektroscooter in den Bus hineinfahren kann. Doch der Fahrer lehnt ab. Er dürfe ihn nicht mitnehmen, der Scooter sei für die Mitnahme im Bus nicht zugelassen. Bernd Perseca ist empört. „Er hat mich im Regen stehenlassen.“ Perseca sieht dem abfahrenden Linienbus hinterher und wartet auf den nächsten Bus. Dessen Fahrer habe ihn anstandslos mitgenommen.
Der Hersteller muss sicherstellen, dass ein E-Scooter nicht ins Rutschen gerät
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Was sagt die Ruhrbahn dazu? Der Busfahrer habe sich korrekt verhalten, sagt eine Sprecherin und meint wohlgemerkt den Fahrer des ersten Busses, der dem Fahrgast die Mitfahrt verweigert hatte.
Die Ruhrbahn verweist auf die in einem Flyer veröffentlichen Bedingungen, die ein E-Scooter erfüllen muss, soll er in einem Linienbus oder einer Bahn befördert werden: Der E-Scooter muss vier Reifen besitzen und darf nicht länger als 1,20 Meter sein. Der Hersteller muss außerdem ausdrücklich in der Gebrauchsanweisung erklären, dass der E-Scooter für die Mitnahme im ÖPNV geeignet ist. Der E-Scooter müsse dazu vom Hersteller mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein. Dies soll sicherstellen, dass ein Scooter während der Fahrt in Bus oder Bahn nicht ins Rutschen gerät oder umkippt. Der Fahrgast muss zudem im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk „G“ oder „aG“ sein und diesen mitführen.
Die Ruhrbahn betont, der Busfahrer habe sich richtig verhalten
Der Busfahrer, der Perseca an der Haltestelle stehen ließ, habe sich bei der Leitstelle extra noch einmal rückversichert, als er dem Fahrgast die Mitfahrt verweigerte, betont die Sprecherin. Der Fahrer habe davon ausgehen müssen, dass der E-Scooter nicht für die Mitnahme im ÖPNV zugelassen war, da das Gefährt nicht mit dem dafür erforderlichen Piktogramm gekennzeichnet gewesen sei. Warum der Fahrer des folgenden Linienbusses Perseca dennoch mitgenommen hat, ist der Sprecherin nach eigenen Worten unverständlich. Der Fahrer müsse gegebenenfalls nachgeschult werden.
Bernd Perseca betont, dass sein E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen sei. Ein Dokument des Herstellers bescheinige dies. Das Fahrzeug sei mit einer Handbremse ausgestattet, so dass es nicht rutschen könne. Auch sei sein Scooter sehr wohl mit einem Piktogramm gekennzeichnet. „Der Fahrer hätte sich nur bücken müssen.“ Hat der Busfahrer tatsächlich nicht genau genug hingesehen? Oder handelt es sich um das falsche Piktogramm. Bernd Perseca will künftig lieber mit dem Auto fahren.