Essen. Discos dürfen trotz steigender Inzidenzzahlen wieder öffnen. Ungeimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen. Wie Essener Clubbetreiber das bewerten.

Öffnen, schließen und wieder öffnen: Clubbetreiber Bastian Herzogenrath hat in den vergangenen Wochen mit den steten Änderungen der Coronaschutzverordnung viel Arbeit gehabt. An zwei Juli-Wochenenden konnte im „19 Down“ in Rüttenscheid getanzt werden. Dann stiegen die Inzidenzzahlen erneut und Herzogenrath musste den Club wieder zum Nachtcafé umfunktionieren. Nun kommen Tische und Stühle wieder raus. Denn wenn alles gut geht, soll das Auf und Zu bald ein Ende haben. Die neuen Corona-Regeln in NRW erlauben Clubs und Discos ab dem 20. August wieder zu öffnen – unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer Inzidenz von über 35, dem nun einzigen noch gültigen Schwellenwert.

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Dafür müssen alle Gäste genesen, geimpft oder getestet sein. Statt der sonst üblichen Schnelltests benötigen Clubbesucher allerdings einen negativen PCR-Test. Der freilich geht ins Geld (Anbieter rechnen mit Kosten von 60 Euro mehr). Dazu braucht der Test einen längeren Vorlauf, im Schnitt liegt das Ergebnis nach 24 Stunden vor. Am Wochenende einfach mal spontan feiern zu gehen, wäre für partylustige, aber ungeimpfte und nicht genesene Essener damit fast ausgeschlossen – oder zumindest kostspielig.

Trotz der Test-Hürde hoffen die meisten Essener Clubbetreiber, durch die neue Regelung endlich eine verlässliche Öffnungsperspektive zu bekommen. „Lieber so eine Regel als gar keine“, sagt Klaus Koch, der sich zusammen mit Sohn Nikolai auf die Wiedereröffnung der „Musikpalette“ vorbereitet. Nach Ansicht von Koch ist die neue Regelung noch einmal eine starke Impf-Motivation für jüngere Leute. Für das Überleben der Clubs sei es einfach wichtig, „dass man die Hütte bald wieder voll machen kann“.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt zumindest theoretisch weiter

Überfüllte Tanzflächen dürfte es auf Sicht aber noch nicht geben. Kapazitätsbeschränkungen für Clubs und Diskotheken müssten zwar nicht mehr durch das Ordnungsamt selbst vorgenommen werden, erklärt Stadtsprecherin Jasmin Trilling. Gleichwohl sei der Mindestabstand von 1,5 Metern zwar nicht beim Tanzen, aber zumindest als rechnerische Größe weiter zu berücksichtigen. Die Belüftungssituation sei bei der Berechnung ebenfalls zu beachten. „Demnach ist eine Vollauslastung dieser Einrichtungen weiterhin nicht möglich“, heißt es seitens der Stadt.

Die ersten Essener Clubs haben ihre neuen Hygieneschutzkonzepte beim Ordnungsamt schon vorgelegt. Diesbezüglich bestehe laut Coronaschutzverordnung keine Genehmigungspflicht mehr, allerdings behalte sich die Behörde eine Prüfung vor, sagt Jasmin Trilling. Für die Betreiber sei die Rückmeldung des Ordnungsamtes außerdem wichtig, um sich selber abzusichern.

Im Rüttenscheider „19 Down“ wird am Wochenende wieder getanzt

Bastian Herzogenrath hat sein Hygienekonzept aus dem Juli bereits erfolgreich um die PCR-Test-Auflage erweitert. „Am Freitag geht’s wieder los“, freut sich der Clubbetreiber. Dank leistungsstarker Lüftungsanlagen kalkuliert er mit etwa 75 bis 80 Prozent der üblichen Besucherzahl, bis zu 150 Gäste dürften dann wieder im „19 Down“ feiern. Um die Wirtschaftlichkeit macht sich Herzogenrath trotz der verschärften Test-Auflagen keine Sorgen. Nach seiner Einschätzung war die Mehrzahl der Besucher schon im Juli genesen oder geimpft und der Laden auch ohne Getestete theoretisch „ausverkauft“. „Bei einem größeren Laden hätte ich aber Bammel, da braucht man schon die größeren Massen.“

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Aufmachen oder nicht? Für Roman Weiler vom Delta Musik Park ist die Frage der Kapazitätsgrenze entscheidend. Vor Corona feierten in Essens größter Diskothek mal bis zu 5000 Menschen an einem Abend. Für Weiler stellt sich nun die Frage, welche Flächen des über 17.000 Quadratmeter großen Geländes das Delta unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder öffnen kann. Eine Antwort vom Ordnungsamt stand am Mittwochabend noch aus. Weiler hofft auf eine positive Rückmeldung. „Dann setzen wir alle Hebel in Bewegung und machen am Samstag auf.“ Ob die Lösung wirklich von Dauer ist, muss sich zeigen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 17. September.