Essen. Im Fall des mutmaßlichen „Schummel-Doktors“ ist die Prüfung abgeschlossen. Ergebnis: Die Vorwürfe haben sich erhärtet. Wie es nun weitergeht.
Der Islamberater im NRW-Schulministerium hat offenbar nie promoviert und den Doktortitel deshalb missbräuchlich geführt. Wie das Ministerium für Schule und Bildung auf Anfrage dieser Zeitung in der Causa des inzwischen gefeuerten Essener Uni-Mitarbeiters Ahmet Ü. mitteilt, hätten sich „die Zweifel in Bezug auf die akademische Laufbahn . . . erhärtet“. Der Fall sei am Freitag (30. Juli) umgehend an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet worden.
Wie es aus dem Ministerium weiter heißt, werde die Staatswaltschaft Duisburg in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Titelmissbrauchs gegen Ahmet Ü. eingeleitet werde. Von sich aus tätig geworden war bereits vor Wochen die Staatsanwaltschaft Essen. Das Ermittlungsverfahren sei aufgrund von Medienberichten „von Amts wegen“ eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwältin Anette Milk am Montag. Die Essener prüfen auch, wann und wo Ahmet Ü. den Titel „Professor“ missbräuchlich geführt haben könnte.
Webseite der Landeszentrale führt Ahmet Ü. immer noch als „Prof. Dr.“
Auf der Webseite der Universität Münster tauchte Ahmet Ü. noch vor vier Wochen als Lehrbeauftragter und „Prof. Dr.“ auf. Dieser Eintrag ist inzwischen gelöscht worden. Die Landeszentrale für Politische Bildung NRW hingegen führt Ahmet Ü. auf ihren Webseiten immer noch als „Prof. Dr.“. Wie diese Zeitung erfuhr, könnte der mutmaßliche „Schummel-Doktor“ im Rahmen seiner Uni-Tätigkeit eine so genannte „Vertretungsprofessur“ übernommen haben.
Der neue Sachstand in puncto Promotion sei Ergebnis „einer internen Prüfung des Sachverhalts durch die personalführende Bezirksregierung“ (Düsseldorf), heißt es aus dem Schulministerium. Die Bezirksregierung ist zuständig, weil Ahmet Ü. von Hause aus Lehrer ist. 2008 sei er per Werkvertrag als pädagogischer Mitarbeiter ins NRW-Schulministerium gewechselt und seitdem als Islam-Berater tätig gewesen. Danach folgte eine Abordnung an die Universität Duisburg-Essen (Institut für Turkistik) mit dem Ziel der Habilitation, die aber wegen der schweren Vorwürfe inzwischen beendet worden ist. Der Werkvertrag sei einvernehmlich aufgelöst worden.
Strafgesetzbuch zu Titelmissbrauch: „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“
Das Delikt Titelmissbrauch fällt unter Paragraf 132a des Strafgesetzbuches. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft, wer unbefugt „. . . akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt“.
Eine Stellungnahme des beschuldigten Islamberaters war am Montag nicht erhältlich. Wie es aus seinem Umfeld und Bekanntenkreis heißt, sei Ahmet Ü. seit Bekanntwerden der Schummel-Vorwürfe regelrecht „abgetaucht“.